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STELLUNGNAHME DES RATES vom 12. Oktober 1998 zum Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 1998-2002

CELEX
31998A1202(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1998-10-12
In force since
1998-10-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

STELLUNGNAHME DES RATES vom 12. Oktober 1998 zum Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 1998-2002 Amtsblatt Nr. C 372 vom 02/12/1998 S. 0001 - 0001 STELLUNGNAHME DES RATES vom 12. Oktober 1998 zum Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 1998-2002 (98/C 372/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Währungsausschusses - HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN:

Am 12. Oktober 1998 prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 1998-2002. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß im finnischen Staatshaushalt 1998 ein Überschuß angestrebt wird, der in den Jahren 1999-2002 durchweg über 2 % des BIP erreichen soll, während der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP den Projektionen zufolge weiter zurückgehen dürfte. Außerdem steht das Programm nach Auffassung des Rates im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Das im Stabilitätsprogramm vorgestellte makroökonomische Szenario basiert auf einer vorsichtigen Wachstumsvorausschätzung, nach der sich das BIP-Wachstum gegenüber den derzeitigen hohen Raten rasch abschwächen wird.

Das erwartete BIP-Wachstum wird vor allem von einem Anstieg der Binnennachfrage, insbesondere im privaten Sektor, getragen. Der Rat begrüßt die aktuelle umfassende Tarifvereinbarung, die eine moderate Lohnentwicklung und niedrige Inflation bis Januar 2000 sicherstellt. Ihre erfolgreiche Anwendung wird zu einer rückläufigen Inflationserwartung führen und würde somit zu günstigen Lohn- und Inflationserwartungen in den nachfolgenden Jahren beitragen. Der Rat unterstützt die im Stabilitätsprogramm vorgesehene finanzpolitische Strategie, die darauf abzielt, durch eine Senkung der öffentlichen Ausgaben bei gleichzeitiger Minderung der Steuerbelastung Überschüsse von über 2 % des BIP zu erreichen.

Am Ende des Projektionszeitraums im Jahr 2002 sollen die öffentlichen Ausgaben 48 % des BIP ausmachen, gegenüber 56 % im Jahr 1997. Die Steuern im Verhältnis zum BIP sollen von derzeit 47 % auf 44 % im Jahr 2002 zurückgeführt werden, vor allem durch eine Senkung der einkommensabhängigen Steuern, insbesondere auf den Faktor Arbeit. Der Rat billigt, daß der Konsolidierungsschwerpunkt nach dem Programm auf den Finanzen des Zentralstaats liegt, da dessen Haushalt noch nicht ausgeglichen ist und seine Schuldenquote weiter gesenkt werden muß. Der Rat empfiehlt den finnischen Behörden daher, künftige Konsolidierungsanstrengungen auf die Finanzen des Zentralstaats zu konzentrieren.

Der Rat stellt fest, daß die jährliche Obergrenze für die zentralstaatlichen Ausgaben im Jahr 1999 in dem im Parlament eingebrachten Haushaltsentwurf zwar eingehalten wurde, die Obergrenzen für die Jahre 2000-2002 jedoch unverbindliche Richtwerte darstellen. Der Rat fordert die finnische Regierung nachdrücklich auf, diese Richtwerte in den Haushaltsentwürfen für die betreffenden Jahre strikt einzuhalten. Die dem angestrebten Überschuß von 2,3 % des BIP im Jahr 2002 entsprechende zugrundeliegende Haushaltslage läßt eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit das Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschreitet.

In diesem Sinne entspricht das Programm den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Angesichts der künftigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den laufenden Überschuß im Sozialversicherungssektor empfiehlt der Rat allerdings eine Fortsetzung der Konsolidierungsanstrengungen, um den staatlichen Haushaltssaldo weiter zu verbessern. Der Rat stellt fest, daß das Problem der Strukturreformen im Programm nicht behandelt wird. Der Rat ist jedoch der Auffassung, daß die Durchführung solcher Reformen, vor allem auf dem Dienstleistungs- und Arbeitsmarkt, zu einer erfolgreichen Umsetzung des Programms beitragen würde.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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