STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm Schwedens für den Zeitraum Amtsblatt Nr. C 068 vom 11/03/1999 S. 0004 - 0004 STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm Schwedens für den Zeitraum 1998-2001 (1999/C 68/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 8. Februar 1999 prüfte der Rat das Konvergenzprogramm Schwedens für den Zeitraum 1998-2001. Dem Programm zufolge sollen während des gesamten Zeitraums bis 2001 weiter Haushaltsüberschüsse erzielt werden, da die Behörden ihrem mittelfristig angestrebten Ziel eines Haushaltsüberschusses von 2 % des BIP, bezogen auf den gesamten Konjunkturzyklus, immer näher kommen. Der Rat hält dieses Ziel - zumal in Anbetracht der projizierten Alterung der Bevölkerung - für angemessen und begrüßt auch, daß in dem Programm der Hauptakzent auf die Sicherung der makroökonomischen Stabilität gelegt wird.
Gleichzeitig gelangt der Rat zu der Ansicht, daß das Programm mit den vom Europäischen Rat von Cardiff beschlossenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten übereinstimmt. Im makroökonomischen Rahmen des Programms wird ein BIP-Wachstum von 2,4 % pro Jahr projiziert. Wenngleich das in dem Konvergenzprogramm skizzierte Wachstumsprofil einen gewissen Anstieg des Potentialwachstums der schwedischen Wirtschaft impliziert, hält es der Rat dennoch in Anbetracht der Wirtschaftsleistung der letzten Jahre für realistisch und erreichbar. Schweden erfuellt ohne Schwierigkeiten das Konvergenzkriterium, das die Inflation betrifft.
Die diesbezüglichen Aussichten sind auch weiterhin gut und die Inflationserwartungen haben mehrere Jahre lang die Preisstabilität nicht gefährdet. Angesichts der in Schweden üblichen Lohnfindungsverfahren empfiehlt der Rat eine aufmerksame Beobachtung der Lohnentwicklungen. Der Rat ermuntert Schweden auch, sein Inflationsziel weiter zu verfolgen, daß es mit dem Preisstabilitätsziel der EZB konsistent ist. Schweden erfuellt auch seit geraumer Zeit das Konvergenzkriterium, das sich auf die langfristigen Zinssätze bezieht. Darin spiegeln sich die größere Stabilität der schwedischen Wirtschaft und die Anerkennung der stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik wie auch die jüngsten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung wider.
Die größere Glaubwürdigkeit des wirtschaftspolitischen Hintergrundes hat bislang jedoch noch nicht zu mehr Wechselkursstabilität geführt. Wie der Rat überdies feststellt, wird eine etwaige WWU-Mitgliedschaft auch erfordern, daß Schweden nachweist, daß es fähig ist, eine angemessene Parität zwischen der schwedischen Krone und dem Euro während einer angemessenen Zeitspanne ohne ernsthafte Spannungen einzuhalten. Zu diesem Zweck erwartet der Rat, daß Schweden den Beschluß faßt, dem EWS2 in angemessener Zeit beizutreten. Der Rat begrüßt, daß in dem Konvergenzprogramm das Ziel verfolgt wird, die jüngste Haushaltskonsolidierung durch Erzielung wachsender Haushaltsüberschüsse fortzusetzen.
Die Haushaltsziele des Programms bieten eine Sicherheitsmarge, so daß der gesamtstaatliche Haushalt unter normalen Umständen die Defizitmarke von 3 % des BIP nicht überschreiten dürfte. Der Rat ist daher der Ansicht, daß Schweden die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfuellt. Er begrüßt die Maßnahmen, die getroffen wurden, um entsprechend den Empfehlungen in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik die Staatsausgaben einzudämmen. Der Rat begrüßt ferner, daß der öffentliche Schuldenstand in letzter Zeit zurückgegangen ist und daß die Bruttoschuldenquote im Jahr 2001 voraussichtlich unter 60 % absinken wird.
Der Rat begrüßt, daß in dem Programm eine Steigerung der Beschäftigungsquote angestrebt wird, zumal dies zur Verbreiterung der Steuerbasis und damit Vergrößerung des Spielraums für Steuererleichterungen beitragen dürfte. Der Rat fordert die zuständigen Behörden außerdem dringend auf, bei der Verfolgung des Beschäftigungsziels das Hauptaugenmerk auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor zu richten. Der Rat stellt fest, daß in dem Programm nicht näher auf die jüngsten Strukturreformmaßnahmen eingegangen wird; es enthält auch keine Einzelheiten über die künftige Ausrichtung der Strukturreformen und geht auch nicht im einzelnen auf die Investitionsprioritäten und -strategie der Regierung ein.
Der Rat empfiehlt, daß Schweden weiterhin auf den Strukturreformen der letzten Jahre aufbaut, und begrüßt insbesondere die vorgeschlagene Reform des Rentensystems, die in Anbetracht der projizierten Alterung der Bevölkerung für die langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen wichtig ist. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.