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STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997/98 bis 2003/04

CELEX
31999A0311(04)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1999-02-08
In force since
1999-02-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997/98 bis 2003/04 Amtsblatt Nr. C 068 vom 11/03/1999 S. 0005 - 0006 STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997/98 bis 2003/04 (1999/C 68/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 8. Februar 1999 prüfte der Rat das Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997/98 bis 2003/04. Das Programm sieht 1998/99 einen gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuß von 0,8 % des BIP und in den übrigen Programmjahren einen in etwa ausgeglichenen Staatshaushalt vor. Der Rat hält es für angemessen, daß das Programm den Schwerpunkt auf die Sicherung makroökonomischer Stabilität legt, die von Haushaltskonsolidierung und anhaltender Strukturreformen unterstützt wird. Außerdem steht das Programm nach Auffassung des Rates vollkommen im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.

Das Programm basiert auf einer makroökonomischen Vorausschätzung, die von einer Verlangsamung des von der Inlandsnachfrage ausgehenden kräftigen Wachstums der letzten Jahre auf eine reale BIP-Wachstumsrate von 1 bis 1½ im Jahr 1999 ausgeht, das sich anschließend allerdings wieder auf 2¾ bis 3¼ % im Jahr 2001 erholt und danach in der Nähe der Trendrate bleibt. Der Rat erkennt an, daß das Wachstumsszenario realistisch erscheint, und stellt fest, daß das Wachstum am oberen Ende der Vorausschätzungsskala unter anderem auf dem Erfolg der staatlichen Arbeitsmarktpolitik und einer Senkung der tragfähigen Arbeitslosenquote basiert.

Außerdem bauen die im Programm enthaltenen Projektionen für die öffentlichen Finanzen aus Vorsicht auf der unteren Wachstumsprognose auf. Der Rat nimmt die Verpflichtung der Regierung auf einen Rahmen zur Kenntnis, in dem geldpolitische Maßnahmen mit Unterstützung der Haushaltspolitik prompt umgesetzt werden, um ein weniger volatiles Wachstumsprofil zu erreichen. Was die Inflation angeht, so erfuellt das Vereinigte Königreich das Konvergenzkriterium weiterhin mit einer gewissen Marge. Der Rat stellt fest, daß der auf der Anstrebung eines Inflationsziels beruhende geldpolitische Rahmen, innerhalb dessen der Bank von England die operationelle Zuständigkeit für Zinsänderungen übertragen wurde, eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, niedrige Inflationserwartungen sicherzustellen.

Die Inflation wird voraussichtlich niedrig bleiben, wobei die inländisch induzierte Inflation auf kurze Sicht gedämpft werden dürfte. Der Rat fordert das Vereinigte Königreich dringend auf, das Inflationsziel im Programmzeitraum zu erreichen; er stellt fest, daß ein solches Ergebnis der Preisstabilitätsdefinition der EZB entsprechen dürfte. Das Vereinigte Königreich erfuellt das Konvergenzkriterium der langfristigen Zinssätze seit einiger Zeit. Dies betont die Glaubwürdigkeit, die die Märkte dem stabilitätsorientierten Rahmen für die makroökonomische Politik des Vereinigten Königreichs zuerkennen.

Allerdings kann man noch nicht zu dem Ergebnis gelangen, daß dieser politische Rahmen die Wechselkursvolatilität vermindert hat. Der Rat empfiehlt daher, daß das Vereinigte Königreich diese Politik fortsetzt, um Wechselkursstabilität zu gewährleisten, die wiederum zu einem stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfeld beitragen dürfte. Der Rat nimmt die im Programm genannten Haushaltsziele und die Erwartung zur Kenntnis, daß sie im Programmzeitraum bis 2003/04 erreicht werden. Er stellt mit Anerkennung fest, daß erwartet wird, daß die öffentlichen Finanzen im Programmzeitraum im Prinzip nahezu ausgeglichen sein werden, so daß die mittelfristigen Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfuellt werden.

Dieses Haushaltsziel soll durch die angekündigten steuerpolitischen Maßnahmen erreicht werden, welche die Einnahmen im Verhältnis zum BIP während des Programmzeitraums etwas erhöhen, während die Einnahmenquote weiterhin unter dem EU-Durchschnitt liegt, sowie durch die mittelfristige Einhaltung der strikten Ausgabenpläne. Der Rat begrüßt, daß die Regierung die Investitionen im Verhältnis zum BIP innerhalb der vorgegebenen Gesamtausgaben erhöhen will. Er stellt außerdem fest, daß der Übergang zu dreijährigen Mittelzuweisungen für die Abteilungsausgaben der Ministerien dafür sorgen dürfte, daß die straffe Haushaltsposition für den Konjunkturzyklus gesichert bleibt.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß der staatliche Bruttoschuldenstand des Vereinigten Königreichs unter 60 % des BIP bleibt und 1998/99 voraussichtlich unter 50 % sinken wird. Der Rat begrüßt die geplante weitere Senkung der Bruttoschuldenquote auf rund 40 % des BIP bis 2003/04. Der Rat begrüßt die im Programm vorgesehenen Strukturreformen. Er stellt mit Anerkennung fest, daß diese Reformen in dem Programm, zusammen mit den makroökonomischen Reformen und den Reformen der öffentlichen Finanzen betont werden. Insbesondere die Arbeitsmarktreformen sollten auf früheren Reformen aufbauen, die für eine deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegende Arbeitslosenquote im Vereinigten Königreich gesorgt haben.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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