Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Frankreichs, 1999 - 2002 Amtsblatt Nr. C 124 vom 05/05/1999 S. 0002 STELLUNGNAHME DES RATES vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Frankreichs, 1999 - 2002 (1999/C 124/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 15. März 1999 prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Frankreichs für den Zeitraum 1999 - 2002. Aus formaler Sicht vermerkt der Rat, daß die französischen Behörden das "Programme pluriannuel de finances publiques" ("Mehrjähriges Programm der öffentlichen Finanzen") als ihr Stabilitätsprogramm vorgelegt haben. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß das Programm darauf abzielt, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit weiter zurückzuführen und sicherzustellen, daß der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP zu sinken beginnt und unter dem Referenzwert von 60 % des BIP bleibt. Außerdem entspricht das Programm nach Auffassung des Rates den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.
Das Stabilitätsprogramm enthält zwei makroökonomische Szenarien für den Zeitraum 1999 - 2002. Nach dem günstigen Szenario wird die BIP-Wachstumsrate von voraussichtlich 2,7 % im Jahr 1999 auf durchschnittlich 3 % im Zeitraum 2000 - 2002 steigen. Nach einem vorsichtigeren Szenario wird die Wachstumsrate auf 2,4 % im Jahr 1999 und durchschnittlich 2,5 % im Zeitraum 2000 - 2002 nach unten revidiert. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit soll nach dem günstigen Szenario Ende 2002 auf 0,8 % des BIP zurückgehen und nach dem vorsichtigen Szenario auf 1,2 %. Die Schuldenquote soll je nach Szenario auf 57,1 % bzw.
58,3 % des BIP sinken. Die makroökonomische Entwicklung der französischen Wirtschaft in den letzten Jahren, die durch gesunde Fundamentalfaktoren, eine kräftige Binnennachfrage im Kontext stabiler Preise und einen Rückgang der Arbeitslosigkeit gekennzeichnet war, erhöht nach Auffassung des Rates die Fähigkeit der Wirtschaft, die Ziele des Stabilitätsprogramms zu erreichen. Der Rat stellt fest, daß das vorsichtigere Szenario realistische Annahmen für das BIP-Wachstum enthält, die in der Nähe der Potentialraten und früheren Wachstumsrate liegen. Die BIP-Wachstumsprojektionen nach dem günstigen Szenario können als Obergrenze des Projektionsspektrums betrachtet werden.
Der Rat begrüßt, daß die Rückführung des öffentlichen Defizits im Programmzeitraum ausschließlich auf die erwartete Senkung der öffentlichen Ausgaben zurückgehen soll; damit wird das Problem der sehr hohen öffentlichen Ausgaben in Frankreich, vor allem der laufenden Primärausgaben, in Angriff genommen. Außerdem begrüßt der Rat die festgelegte Norm für die Eindämmung der öffentlichen Realausgaben als Anker der Finanzkonsolidierung; für die Ausgaben des Gesamtstaats wurde als Obergrenze ein jährlicher realer Anstieg um 1 % festgelegt, während die zentralstaatlichen Ausgaben auf 0,3 % und die Ausgaben der Sozialversicherung sowie der Gebietskörperschaften auf 1,5 % beschränkt werden.
Um erfolgreich zu sein, bedarf eine auf Ausgabenbeschränkungen basierende Strategie effizienter Mechanismen zur Zügelung der Ausgaben, sobald eine Lockerung entdeckt wird. Der Rat begrüßt, daß das Programm die Notwendigkeit eines solchen Mechanismus anerkennt. Der Rat hält die Einhaltung der Ausgabenbeschränkungen für wesentlich, um die Ziele für das öffentliche Defizit zu erreichen. Der Rat fordert die französische Regierung dringend auf, die Mittel und Wege für die strikte Einhaltung dieser Vorgaben festzulegen, und zwar auch für den Fall, daß die Inflation niedriger ausfällt, als im Programm veranschlagt.
Der Rat stellt fest, daß der Anteil der öffentlichen Investitionen am BIP über dem europäischen Durchschnitt liegt. Nach Auffassung des Rates würde jedoch eine entschlossenere Verstärkung der Ausgaben zugunsten von Investitionen dem Potentialwachstum und der Wettbewerbsfähigkeit zugute kommen, sofern die Haushaltsvorgaben des Programms nicht gefährdet werden. Der Rat begrüßt, daß neben der Haushaltskonsolidierung ein Kernziel des Stabilitätsprogramms in der Senkung der Abgabenbelastung, vor allem der Abgaben auf den Faktor Arbeit, besteht, um so die Beschäftigung zu fördern. Der Rat stellt fest, daß das zugrunde liegende öffentliche Defizit im Jahr 2002 nach beiden makroökonomischen Szenarien eine Sicherheitsmarge vorsieht, damit Frankreich die automatischen Stabilisatoren bei einem normalen Konjunkturabschwung wirken lassen kann, ohne daß ein großes Risiko dafür besteht, daß der Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird.
In diesem Sinne entspricht die im Programm vorgesehene mittelfristige Haushaltslage den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Allerdings sollte nach Auffassung des Rates die in den Projektionen des Stabilitätsprogramms enthaltene Sicherheitsmarge größer sein, damit auf unvorhergesehene Entwicklungen in den kommenden Jahren - beispielsweise die ungewissen budgetären Auswirkungen der wichtigsten strukturellen Reformen - reagiert werden kann. Der Rat begrüßt daher die Zusage der französischen Behörden, die im Programm vorgesehenen finanzpolitischen Ziele für die öffentlichen Ausgaben so strikt wie möglich zu verfolgen und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine Verschlechterung des im Programm angekündigten Konsolidierungspfades zu vermeiden oder zu beseitigen.
Der Rat begrüßt die Einführung von Maßnahmen zur Schaffung eines beschäftigungsfreundlichen Umfelds und zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz durch Förderung von Innovationen, Risikoübernahme und Modernisierung des öffentlichen Sektors. Er fordert die französische Regierung auf, weiterhin die notwendigen Reformen durchzuführen, um die Leistung der Wirtschaft noch zu verbessern. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.