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Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Deutschlands, 1998 - 2002

CELEX
31999A0505(03)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1999-03-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Deutschlands, 1998 - 2002 Amtsblatt Nr. C 124 vom 05/05/1999 S. 0003 STELLUNGNAHME DES RATES vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Deutschlands, 1998 - 2002 (1999/C 124/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Der Rat prüfte am 15. März 1999 das Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 1998 - 2002. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die deutschen Behörden in der Lage waren, das Stabilitätsprogramm trotz der Kürze der nach dem Amtsantritt der neuen Regierung Ende Oktober 1998 zur Verfügung stehenden Zeit fristgerecht vorzulegen. Aufgrund dieser Umstände sind die in dem Programm enthaltenen Angaben nicht in jeder Hinsicht so ausführlich, wie dies zu wünschen gewesen wäre, vor allem bezüglich der quantitativen Auswirkungen der geplanten Haushaltsmaßnahmen oder der einzelnen Komponenten des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos.

Der Rat begrüßt die Zusicherung der deutschen Behörden, diese zusätzlichen Informationen bei der nächsten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vorzulegen. Dem Rat ist bewußt, daß die Finanzpolitik in Deutschland immer noch durch die Folgen der Wiedervereinigung belastet ist. Das Programm sieht einen Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits auf 1 % des BIP bis 2002 vor, während der Bruttoschuldenstand in Relation zum BIP im gleichen Zeitraum voraussichtlich auf 59,5 % des BIP sinken wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß das Programm auf der beträchtlichen Haushaltskonsolidierung im Vorfeld der Währungsunion aufbaut, und begrüßt, daß 1998 eine weitere Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf schätzungsweise 2,0 % des BIP erreicht werden konnte; das Defizit liegt damit unter dem für den Haushaltsplan festgesetzten Zielwert.

Das Programm basiert auf einer makroökonomischen Projektion, die für 1999 ein Wirtschaftswachstum von 2 % und im Zeitraum 2000 - 2002 von 2,5 % jährlich erwartet; damit läge das durchschnittliche Wachstum etwas über der Trendrate. Der Rat hält das Wachstumsszenario für realistisch, stellt jedoch fest, daß es mit Abschwächungsrisiken behaftet ist. So könnte insbesondere das Wirtschaftswachstum 1999 geringer ausfallen als erwartet, falls die gegenwärtige weltweite Konjunkturverlangsamung anhält. Mittelfristig besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Wachstumsaussichten und dem Abbau der Arbeitslosigkeit.

Der Rat begrüßt, daß das Stabilitätsprogramm eine deutliche Verringerung der Arbeitslosigkeit anstrebt, und unterstreicht die Bedeutung maßvoller Lohnabschlüsse sowie der Strukturpolitik bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Rahmen einer Politik für ein nachhaltiges Wachstum. Der Rat hält es für angezeigt, daß die in dem Programm vorgesehene Haushaltskonsolidierung durch eine Senkung der Ausgabenquote erreicht wird, die nur teilweise durch einen Rückgang der Einnahmenquote kompensiert wird. Der Rat begrüßt insbesondere den geplanten Ansatz, die Staatsausgaben durch Begrenzung ihres nominalen Gesamtanstiegs auf 2 % jährlich unter Kontrolle zu bringen; dies sind 2 Prozentpunkte weniger als das erwartete nominale BIP-Wachstum.

Der Rat stellt außerdem mit Befriedigung fest, daß die geplante Steuerreform eine Nettoentlastung vorsieht, die die Fähigkeit der Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen stärken dürfte. Der Rat erkennt an, daß das angestrebte mittelfristige Defizitziel von 1 % des BIP ausreicht, um die automatischen Stabilisatoren bei einem normalen Konjunkturabschwung wirken zu lassen, ohne daß die Gefahr einer Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP sonderlich groß wäre. Der Rat gelangt somit zu dem Schluß, daß das mittelfristige Defizitziel des Programms mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts übereinstimmt.

Der Rat stellt fest, daß das angestrebte Gesamtziel einer Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits um 1,1 % des BIP und des Bruttoschuldenstands in Relation zum BIP um 1,5 % in der Zeit von 1998 bis 2002 bescheiden erscheint. Die Konsolidierungsanstrengungen konzentrieren sich vor allem auf das Ende des Zeitraums; aufgrund der vorübergehenden Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität im Jahr 1999 wird für die Jahre 1999 und 2000 kaum von einer Verbesserung ausgegangen. Nach Ansicht des Rates sollten die deutschen Behörden anstreben, das Defizitziel am Ende des Programmzeitraums zu unterschreiten, wenn mit einer Wachstumsbelebung gerechnet wird.

Das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, das die Einführung von Kinderfreibeträgen für Ehepaare fordert, ist ein deutliches Beispiel dafür, daß über die konjunkturellen Unsicherheitsfaktoren hinaus noch andere Haushaltsrisiken bestehen. In Anbetracht der in dem Programm angestrebten Minimalposition erscheint eine ausdrückliche Zusicherung der deutschen Bundesregierung, solchen Risiken zu begegnen, wünschenswert. Zudem meint der Rat, daß die deutsche Bundesregierung jede notwendige Maßnahme ergreifen sollte, um einen erneuten Anstieg der Schuldenquote zu vermeiden, und daß es wünschenswert wäre, das Defizitziel von 1 % im Jahr 2002 zu unterschreiten, vor allem dann, wenn das Wirtschaftswachstum höher als erwartet ausfallen sollte.

Der Rat stellt fest, daß die erfolgreiche Umsetzung des Stabilitätsprogramms von einer engen Koordinierung der Maßnahmen auf allen Regierungsebenen abhängt; er legt den deutschen Behörden nahe, dieses Erfordernis gebührend zu berücksichtigen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß in dem Programm eine Umschichtung des Haushalts zugunsten öffentlicher Investitionen angestrebt wird, wobei jedoch die Investitionsausgaben insgesamt in % des BIP unverändert auf ihrem derzeit niedrigen Niveau bleiben sollen. Der Rat legt der deutschen Bundesregierung nahe, den Investitionen stärkere Aufmerksamkeit zu schenken, ohne allerdings die Haushaltsziele des Programms zu gefährden.

Der Rat begrüßt die in dem Programm angekündigten Reformmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der Rentenversicherung und des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Verwaltung, die für dauerhaft tragfähige öffentliche Finanzen und eine Zunahme der Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind, meint jedoch, daß diese Maßnahmen durch weitere angebotsorientierte Maßnahmen unterstützt werden sollten. Eine entschlossene Umsetzung der Reformen, in Kombination mit Maßnahmen zur Flexibilisierung der Produkt- und Arbeitsmärkte, wie dies in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und im deutschen Strukturreformbericht im Rahmen des Cardiff-Prozesses empfohlen wird, wäre für die Erreichung der Ziele des Stabilitätsprogramms hilfreich.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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