Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Belgiens, 1999 - 2002

CELEX
31999A0505(04)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1999-03-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Belgiens, 1999 - 2002 Amtsblatt Nr. C 124 vom 05/05/1999 S. 0004 STELLUNGNAHME DES RATES vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Belgiens, 1999 - 2002 (1999/C 124/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 15. März 1999 prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 1999 - 2002. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß das Programm eine weitere Senkung des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits und des öffentlichen Schuldenstands im Verhältnis zum BIP vorsieht, indem das Tempo der im Rahmen des zweiten Konvergenzprogramms durchgeführten Finanzkonsolidierung beibehalten wird. Außerdem entspricht das Programm nach Auffassung des Rates den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Der Rat stellt fest, daß die im Programm enthaltenen Projektionen für die Haushaltsentwicklung auf einem vorsichtigen makroökonomischen Szenario beruhen, das von einem realen BIP-Wachstum von 2,4 % im Jahr 1999 und von jährlich 2,3 % im Zeitraum 2000 - 2002 ausgeht.

Nach diesem Szenario soll das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit 2002 auf 0,3 % des BIP sinken und die Schuldenquote von 1998 bis 2002 um rund 11 Prozentpunkte zurückgehen. Die beträchtliche Verbesserung der belgischen makroökonomischen Entwicklung in den letzten Jahren, die durch niedrige Inflation, rückläufige Zinsen, Lohnzurückhaltung und gute Exportergebnisse gekennzeichnet war, deutet darauf hin, daß die projizierten Wachstumsraten durchaus erreichbar sein sollten. Der Rat begrüßt, das der Schwerpunkt des Programms auf der Erhaltung jährlicher Primärüberschüsse von 6 % des BIP als zentrale Komponente der Konsolidierungs- und Schuldenreduzierungsstrategie liegt; die Erzielung hoher Primärüberschüsse hat in den letzten Jahren den Anker der belgischen Haushaltspolitik dargestellt; ihr Beitrag zu einer weiteren Finanzkonsolidierung, insbesondere der stetige Rückgang des öffentlichen Schuldenstands, wird auch mittelfristig entscheidend bleiben.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß nach dem Stabilitätsprogramm keine weiteren Ermessensmaßnahmen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen, wobei davon ausgegangen wird, daß die bereits verabschiedeten dauerhaften Maßnahmen auch in Zukunft genügend Wirkung zeigen werden; diese politische Option scheint dem Rat glaubwürdig. Die einem Defizit von 0,3 % des BIP im Jahr 2002 entsprechende zugrundeliegende Haushaltsposition bietet nach Auffassung des Rates eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit das Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschreitet.

Das mittelfristige Haushaltsziel des belgischen Stabilitätsprogramms entspricht daher den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Allerdings muß die Finanzkonsolidierung in Belgien über den Rahmen des Stabilitätsprogramms hinaus fortgesetzt werden, um einen weiteren Rückgang der Schuldenquote sicherzustellen und längerfristigen Problemen, insbesondere in Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung, gerecht zu werden. Der Rat begrüßt die erklärte Entschlossenheit der belgischen Regierung, bei einer etwaigen Abweichung von der Vorgabe für den Primärüberschuß Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; er stellt außerdem fest, daß das Stabilitätsprogramm ein realistisches Konzept für eine Beschleunigung des Defizitabbaus im Fall eines unerwartet hohen Wirtschaftswachstums enthält.

Der Rat fordert die belgischen Behörden dringend auf, die Lage der öffentlichen Finanzen im Auge zu behalten und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Erreichung der in diesem Bereich gesetzten Ziele auf föderaler und regionaler Ebene sicherzustellen. Der Rat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die geplante Finanzkonsolidierung mit Maßnahmen zur Senkung der Gesamtabgabenbelastung und der Arbeitskosten verbunden werden soll, indem die Einkommensteuerstufen indexiert werden und der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung gesenkt wird. Allerdings sollten die Anstrengungen nach Auffassung des Rates fortgesetzt werden, um die Steuerbelastung in Belgien weiter zu senken.

Der Rat stellt außerdem fest, daß das Stabilitätsprogramm eine Marge für einen jährlichen Anstieg der realen Primärausgaben um 11/2 % vorsieht. Der Rat erkennt an, daß die Verwendung erhöhter Mittel für die derzeit niedrigen öffentlichen Investitionen das Potential der belgischen Wirtschaft steigern würde. Er legt den belgischen Behörden nahe, auch in Zukunft notwendige Strukturreformen einzuführen und umzusetzen, um die Funktionsweise der Arbeits- und Gütermärkte sowie die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern. Der Rat stellt fest, daß die erfolgreiche Umsetzung des Stabilitätsprogramms von einer engen Koordinierung der Maßnahmen auf allen Regierungsebenen abhängt; er legt den belgischen Behörden nahe, ihre enge Zusammenarbeit zu diesem Zweck fortzusetzen.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions