Stellungnahme des Rates vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs, 1999 - 2002 Amtsblatt Nr. C 124 vom 05/05/1999 S. 0005 STELLUNGNAHME DES RATES vom 15. März 1999 zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs, 1999 - 2002 (1999/C 124/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 15. März 1999 prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 1999 - 2002. Der Rat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Staatskonten während des gesamten Programmzeitraums weiter einen Überschuß aufweisen werden und daß der öffentliche Bruttoschuldenstand in Relation zum BIP weiterhin sehr niedrig bleiben wird. Der Rat stellt allerdings fest, daß das Stabilitätsprogramm in formaler Hinsicht nur zum Teil mit dem vereinbarten Verhaltenskodex für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme übereinstimmt. Nach Auffassung des Rates entspricht das Programm den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.
Das Stabilitätsprogramm erhält drei makroökonomische Szenarien für den Zeitraum 1999 - 2002. Nach dem zentralen Szenario, das in dem Programm vorsichtshalber als Grundlage für die Projektionen der öffentlichen Finanzen dient, wird das reale BIP-Wachstum für 1999 auf 3,4 % geschätzt und für den Zeitraum 2000 - 2002 auf durchschnittlich 3,7 %. In dem ungünstigsten Szenario wird das BIP-Wachstum für 1999 auf 2,8 % und für den Zeitraum 2000 - 2002 auf 3,0 % geschätzt, in dem günstigsten Szenario dagegen für 1999 auf 4,0 % und für den Zeitraum 2000 - 2002 auf 4,5 %. Nach Ansicht des Rates bietet der makroökonomische Rahmen der drei Alternativszenarien eine Reihe plausibler Annahmen für das BIP-Wachstum, die mit der bisherigen Entwicklung und dem langfristigen Potential der luxemburgischen Wirtschaft Hubereinstimmen.
Bei allen drei Szenarien wird erwartet, daß die Konten des Gesamtstaats während des gesamten Programmzeitraums auch weiterhin einen Überschuß aufweisen werden, der für 2002 nach dem zentralen Szenario auf 1,7 % des BIP und nach dem ungünstigsten bzw. dem günstigsten Szenario auf 1 % bzw. 2,5 % des BIP geschätzt wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Wirtschaftsleistung der letzten Jahre und eine solide Politik die Grundlage der in Luxemburg erreichten gesunden Finanzlage bilden. Er lobt den Programmansatz, die gemeinsame Strategie einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen zusammen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft durch Strukturreformen und andere geeignete politische Maßnahmen weiterzuverfolgen.
Der Rat begrüßt in dieser Hinsicht die Pläne der Regierung für eine aktive Beschäftigungspolitik und Förderung der Chancengleichheit, eine Stärkung der unternehmerischen Initiative und einen Ausbau der Berufsbildung. Der Rat schließt sich der Analyse des Programms an, daß eine kleine offene Wirtschaft wie die Luxemburgs starken Konjunkturschwankungen ausgesetzt sein kann und daher über eine angemessene Sicherheitsmarge verfügen muß, um Konjunkturschwankungen auffangen zu können, gleichzeitig aber in der Lage sein muß, eine solide Haushaltsposition zu wahren und eine aktive Politik zu verfolgen.
Nach Ansicht des Rates bietet der projizierte Überschuß des gesamtstaatlichen Haushalts eine angemessene Sicherheitsmarge, um zu vermeiden, daß der Referenzwert von 3 % des BIP für das Defizit bei normalen Konjunkturschwankungen überschritten wird. Darüber hinaus wird diese Sicherheitsmarge durch die sehr niedrige Schuldenquote des Staates verstärkt. Somit stimmen die Haushaltsziele des luxemburgischen Stabilitätsprogramms mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts überein. Der Rat begrüßt, daß die Regierung bereit ist, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Haushaltsziele für den Fall sicherzustellen, daß das Wirtschaftswachstum schwächer ausfällt als erwartet.
Der Rat stellt jedoch fest, daß die Anstrengungen zur Kontrolle des Anstiegs der öffentlichen Ausgaben fortgesetzt werden sollten. In dieser Hinsicht ist der Beschluß der Regierung, die seit 1994 geltende Begrenzung des Anstiegs der zentralstaatlichen Ausgaben für die nächsten fünf Jahre zu verlängern, angemessen. Nach Ansicht des Rates müssen auch die übrigen öffentlichen Ausgabenkomponenten sorgfältig im Auge behalten werden, insbesondere die Sozialversicherungsausgaben, und zwar unter Berücksichtigung der Haushaltskosten der in diesem Bereich eingeleiteten Politik. Einer solchen, durch die notwendigen Reformen unterstützten Ausgabenkontrolle bedarf es auch, um den Herausforderungen gewachsen zu sein, die die Alterung der Bevölkerung mit sich bringt.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.