Stellungnahme des Rates vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2000-2002 Amtsblatt Nr. C 060 vom 02/03/2000 S. 0002 - 0002 STELLUNGNAHME DES RATES vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2000-2002 (2000/C 60/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 31. Januar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 2000-2002(2). Der Rat begrüßt die Ergebnisse bei der Umsetzung des Programms im Jahr 1999. Die irische Wirtschaft ist weiterhin rasch gewachsen; das reale BIP erhöhte sich um 8,4 % und die Beschäftigung um rund 4,75 %. Vor dem Hintergrund dieser sehr günstigen Wirtschaftsentwicklung wurden die Projektionen für die Verbesserung der Haushaltslage erheblich übertroffen. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß der gesamtstaatliche Haushalt Irlands 1999 weiterhin einen erheblichen Überschuß aufwies und der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP abermals drastisch zurückging.
Irland hat seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts 1999 bereits erfuellt. Dies wird auch im Zeitraum 2000-2002 der Fall sein. Der Rat stellt fest, daß der projizierte gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuß, selbst unter Berücksichtigung der erheblichen Vorfinanzierung staatlicher Rentenverpflichtungen, in allen Jahren eindeutig einen ausreichenden Sicherheitsmarge läßt, so daß der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten werden dürfte. Der Rat stellt außerdem fest, daß der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP während des Programmzeitraums stetig zurückgehen wird.
Der Rat hält das im aktualisiserte Stabilitätsprogramm vorgestellte makroökonomische Szenario für realistisch. Allerdings ist die Wirtschaft im Konjunkturzyklus inzwischen weit fortgeschritten, und es besteht die Notwendigkeit, drohendem Inflationsdruck mit den vorhandenen inländischen Instrumenten entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat an seine Empfehlungen an Irland im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik von 1999 und legt den irischen Behörden dringend nahe, bereit zu sein, die Haushaltspolitik zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität einzusetzen. Angesichts des Überhitzungsgrads der Konjunktur hält der Rat ein solches Vorgehen beim Vollzug des Haushaltsplans für 2000 und bei der Planung für die weiteren Jahre für gerechtfertigt, obgleich er die angebotsseitigen Ziele der mittelfristigen Haushaltsstrategie Irlands anerkennt.
Der Rat begrüßt, daß sich das aktualisierte Programm mit der Frage der Strukturreformen befaßt. So wird insbesondere mit der Veröffentlichung des "National Development Plan 2000-2006" der Empfehlung des Rates entsprochen, einen detaillierten Plan für die Deckung des Sach- und Humankapitalbedarfs der noch immer rasch wachsenden Wirtschaft aufzustellen, während gleichzeitig der erwarteten Kürzung der Mittel aus den Strukturfonds Rechnung getragen wird. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) Zum Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 1999-2001 hatte der Rat am 18. Januar 1999 eine Stellungnahme abgegeben (ABl.
C 42 vom 17.2.1999, S. 4).