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Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 1999-2003

CELEX
32000A0406(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2000-02-28
In force since
2000-02-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 1999-2003 Amtsblatt Nr. C 098 vom 06/04/2000 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 1999-2003 (2000/C 98/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die Defizitergebnisse sowohl für 1998 als auch für 1999 deutlich besser sind, als in dem ursprünglichen Programm erwartet worden war. Mit diesem Erfolg vor dem Hintergrund eines unerwartet niedrigen Wirtschaftswachstums ist das Ziel eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses, wie er im Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt wird, erheblich näher gerückt. Der Rat stellt allerdings fest, daß die besseren Ergebnisse für das Jahr 1998 fast ausschließlich auf die schwer vorhersehbare Entwicklung der Finanzen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zurückzuführen waren.

Diese Entwicklungen unterstreichen daher tendenziell die Bedeutung einer wirksamen Zusammenarbeit bei den öffentlichen Finanzen auf nationaler Ebene, um die Planung und Überwachung des Konsolidierungsprozesses zu erleichtern. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die im aktualisierten Stabilitätsprogramm vorgelegten Informationen, wie beim vorangehenden Programm, nicht in jeder Hinsicht dem Verhaltenskodex zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme entsprechen. So enthält das Programm insbesondere keine ausführlichen Angaben zu den Komponenten der staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie zu den Bestimmungsfaktoren der Schuldenquote.

Der Rat wiederholt daher seine bereits in seiner Stellungnahme zum vorangehenden Stabilitätsprogramm(2) enthaltene Aufforderung an die deutschen Behörden, diese zusätzlichen Informationen spätestens bei der nächsten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vorzulegen. Das in dem aktualisierten Programm(3) unterstellte makroökonomische Szenario geht davon aus, daß die deutsche Wirtschaft im Programmzeitraum ein durchschnittliches jährliches Wachstum von etwa 2,5 % verzeichnen wird. Der Rat hält dieses Szenario für realistisch, sofern weiter Lohnzurückhaltung geübt wird und die Strukturreformen an den Produkt- und Arbeitsmärkten weitergeführt werden.

Nach dem aktualisierten Programm soll das gesamtstaatliche Defizit bis 2003 auf 0,5 % des BIP zurückgehen, während der Bruttoschuldenstand im selben Zeitraum voraussichtlich auf 58,5 % des BIP sinken wird. Der Rat hält es für angemessen, daß die in dem Programm vorgesehene Haushaltskonsolidierung durch eine Senkung der Ausgabenquote erreicht wird, die nur teilweise durch einen Rückgang der Einnahmenquote ausgeglichen wird. Der Rat unterstützt insbesondere den geplanten Ansatz, die Staatsausgaben durch Begrenzung ihres nominalen Gesamtanstiegs auf weniger als das erwartete nominale BIP-Wachstum unter Kontrolle zu bringen.

Der Rat erkennt an, daß die geplanten Ausgabeneinsparungen einen gewissen Spielraum für Steuerentlastungen im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftssteuerreform schaffen werden, die zu begrüßen sind, da sie zu einer wünschenswerten Senkung der insgesamt hohen Abgabenbelastung in Deutschland beitragen werden. Der Rat empfiehlt jedoch, daß die Reformen mit größter Vorsicht umgesetzt werden, um die Gefahr einer dauerhaften Verschlechterung des strukturellen Haushaltsdefizits möglichst gering zu halten. Der Rat hält das geplante mittelfristige Defizitziel von 0,5 % des BIP im Jahr 2003 mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für vereinbar.

Dasselbe gilt für das Defizitziel im Jahr 2002. Außerdem wird der deutsche Haushaltssaldo in der Nähe der Mindest-Benchmark-Position bleiben, so daß bereits ab 1999 die automatischen Stabilisatoren wirken können, ohne daß das Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP zu überschreiten droht. Der Rat empfiehlt allerdings, fiskalische Mehreinnahmen aus einem etwaigen höheren Wachstum als erwartet dazu zu nutzen, das Defizit unter den Zielwert zu senken, um die Sicherheitsmarge zu vergrößern und zusätzlichen Spielraum für die wünschenswerten weiteren Steuersenkungen zu schaffen, die über den Programmhorizont hinaus geplant sind.

Außerdem sollten verfügbare Privatisierungsmöglichkeiten auf allen staatlichen Ebenen genutzt werden, um sicherzustellen, daß die Schuldenquote eindeutig rückläufig bleibt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Bundesregierung trotz der im Programm vorgesehenen Umschichtung des Haushalts zugunsten öffentlicher Investitionen die nominalen Investitionsausgaben gegenüber ihrem derzeitigen Stand verringern will. Der Rat wiederholt seine Empfehlung an die deutsche Regierung, ihre Investitionspläne zu überprüfen, ohne allerdings die Haushaltsziele des Programms zu gefährden. Der Rat begrüßt die in dem Programm angekündigten Reformmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der Rentenversicherung und des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Verwaltung, die für dauerhaft tragfähige öffentliche Finanzen und eine Zunahme der Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind.

Eine entschlossene Umsetzung der Reformen, in Kombination mit Maßnahmen zur Flexibilisierung der Produkt- und Arbeitsmärkte, wie dies in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und im deutschen Strukturreformbericht im Rahmen des Cardiff-Prozesses empfohlen wird, wäre für die Erreichung der Ziele des Stabilitätsprogramms hilfreich. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 124 vom 5.5.1999, S. 3. (3) In seiner geänderten Fassung vom 1. Februar 2000, d. h. einschließlich des Nachtrags zum aktualisierten Stabilitätsprogramm.

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