Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2000-2003 Amtsblatt Nr. C 098 vom 06/04/2000 S. 0003 - 0003 Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2000-2003 (2000/C 98/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2000-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das gesamtstaatliche Defizit 1998 erheblich geringer war als in der ersten Fassung des Stabilitätsprogramms vorhergesagt und daß sich die Haushaltsanpassung 1999 trotz der Konjunkturabschwächung und der durch unvorhersehbare Ereignisse bedingten Sonderausgaben fortgesetzt hat. Die Schuldenquote wurde in den letzten zwei Jahren um 6,3 Prozentpunkte auf schätzungsweise 114,9 % des BIP Ende 1999 zurückgeführt. Außerdem steht das aktualisierte Programm nach Auffassung des Rates im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.
Den Haushaltsprognosen des aktualisierten Stabilitätsprogramms liegen vorsichtige makroökonomische Annahmen zugrunde, nach denen das reale BIP-Wachstum in den Jahren 2000 und 2001 jeweils 2,5 % und die Trendrate des BIP-Wachstums in den darauffolgenden Jahren 2,3 % betragen wird. Nach Auffassung des Rates dürfte die Wachstumshypothese des aktualisierten Programms eher einer Mindestannahme aus der Bandbreite wahrscheinlicher makroökonomischer Vorhersagen entsprechen. Folglich erwartet der Rat, daß die Haushaltsergebnisse im Fall eines stärkeren Wachstums besser ausfallen werden als in dem aktualisierten Programm vorhergesagt, insbesondere im Jahr 2000.
Der Rat nimmt die Absicht der belgischen Regierung zur Kenntnis, das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts früher als in der ersten Programmfassung vorgesehen, nämlich schon 2002, zu erreichen und 2003 einen Haushaltsüberschuß zu realisieren. Er begrüßt das Bekenntnis der belgischen Regierung, für 2000 bessere als die in dem aktualisierten Programm enthaltenen Haushaltsziele anzustreben; eine derartige Entwicklung würde eine Rückführung des Schuldenstandes auf fast 100 % des BIP im Jahr 2003 erleichtern, wie sie in dem Programm vorhergesehen ist. Nach Auffassung des Rates läßt die fundamentale Haushaltsposition seit 1999 eine Sicherheitsmarge, damit das Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP unter normalen Umständen nicht überschreitet, womit die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfuellt sind.
Dennoch ist der Rat der Ansicht, daß die in dem Programm vorgesehene Verbesserung der Finanzlage notwendig ist, damit die noch immer hohe Schuldenquote kontinuierlich zurückgeführt und Spielraum für die angekündigte Einkommenssteuereform geschaffen werden kann. Der Rat begrüßt die in dem aktualisierten Programm von 1999 enthaltene erneute Verpflichtung, an hohen Primärüberschüssen als zentralem Element der finanzpolitischen Konsolidierungsstrategie in Belgien festzuhalten. Diese Strategie hat ihre Schlüsselrolle dergestalt unter Beweis gestellt, daß Haushaltsanpassungen in jüngster Vergangenheit vorgezogen wurden, und wird als wesentlicher Faktor für die Konsolidierung der Fortschritte in diesem Bereich und die Sicherstellung einer stetigen Rückführung der Schuldenquote betrachtet.
Nach Ansicht des Rates ist die Zunahme der realen Primärausgaben um 1,5 % pro Jahr dazu angetan, den angestrebten Primärüberschuß zu erreichen, und er bestärkt die belgische Regierung darin, sie rigoros durchzusetzen. Der Rat stellt fest, daß ein zentrales Ziel des aktualisierten Programms in einer deutlichen Erhöhung der Erwerbstätigenquote in Belgien und der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz durch ein Paket aus Reformen und politischen Maßnahmen besteht. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, daß die Regierung beschlossen hat, ihre Bemühungen zur Senkung der Gesamtabgabenbelastung, insbesondere der Belastung des Faktors Arbeit zu verstärken.
Wie schon in seiner Stellungnahme zur ersten Fassung des Stabilitätsprogramms(2), ermuntert der Rat die belgische Regierung, innerhalb der in dem Programm festgelegten Grenzen den Investitionen des Staates Vorrang einzuräumen, um die Infrastruktur und das Produktionspotential der Wirtschaft zu verbessern. Er fordert die Regierung auf, bei künftigen aktualisierten Fassungen des Stabilitätsprogramms Prognosen für die wichtigsten Kategorien von Staatsausgaben, insbesondere die Investitionen des Staates, zu entwickeln. Der Rat begrüßt die Kooperationsvereinbarung, in deren Rahmen für alle Regierungsebenen in Belgien mittelfristige Haushaltsziele als wichtiger Beitrag zur Transparenz und Glaubwürdigkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms festgelegt werden sollen.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 124 vom 5.5.1999, S. 4.