Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in seiner 73. Sitzung am 24. Januar 2000 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung im Fall COMP/M.1641 — Linde/AGA (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 110 vom 07/05/2002 S. 0008 - 0008 Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in seiner 73. Sitzung am 24. Januar 2000 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung im Fall COMP/M.1641 - Linde/AGA (2002/C 110/06) (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Produktmärkte je nach den verschiedenen vermarkteten Gasarten und den verschiedenen Vertriebsarten dieser Gase (Tonnagevertrieb, Bulk- und Flaschengas) definiert sind.
2. Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die räumlich relevanten Märkte im Allgemeinen für in Tankwagen oder Gasflaschen geliefertes Gas nicht über die nationalen Hoheitsgebiete hinausgehen. 3. Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass das ursprüngliche Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung von AGA/Linde auf dem Flaschengas-Markt in den Niederlanden führen würde. 4. Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass das ursprüngliche Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung von AGA/Linde auf den Bulk- und Flaschengasmärkten in Österreich führen würde.
5. a) Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission mehrheitlich darin überein, dass das Zusammenschlussvorhaben auf den Gasmärkten in Deutschland kein Wettbewerbsproblem aufwirft. Eine Minderheit ist allerdings der Ansicht, dass das Zusammenschlussvorhaben eine kollektive marktbeherrschende Stellung von Linde/AGA und Messer auf den Gasmärkten in Deutschland schaffen oder verstärken würde. Eine weitere Minderheit enthält sich der Stellungnahme. b) Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Zusammenschlussvorhaben auf den nordischen Gasmärkten kein Wettbewerbsproblem aufwirft.
6. Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Verpflichtungszusagen der Parteien geeignet sind, die unter 3 und 4 genannten Wettbewerbsprobleme zu beheben. 7. Der Beratende Ausschuss fordert die Kommission auf, alle anderen in der Diskussion angesprochenen Punkte zu berücksichtigen, und empfiehlt die Veröffentlichung der Stellungnahme.