Rat der Gouverneure Amtsblatt Nr. C 271 vom 22/09/2000 S. 0010 - 0010 Rat der Gouverneure (2000/C 271/10) DER RAT DER GOUVERNEURE DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK in Erwägung nachstehender Gründe: Durch seinen einstimmigen Beschluss vom 20. August 1997 hat der Rat der Gouverneure das Amsterdamer Sonderaktionsprogramm (ASAP) der Bank, mit dem diese auf die Entschließung des Europäischen Rates vom 16. Juni 1997 über Wachstum und Beschäftigung reagiert hat, bestätigt, und unter anderem die Verwendung eines Gesamtbetrages von 1 Mrd. ECU aus den jährlichen Überschüssen der Bank in den Jahren 1996-1999 für neue Finanzierungsinstrumente einschließlich der Bereitstellung von Risikokapital für bestimmte Kategorien von Unternehmen über geeignete Intermediäre genehmigt.
Am 3. und 4. Juni 1999 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln die Notwendigkeit einer Investitionsinitiative in Europa betont und zusätzliche Impulse für mehr Beschäftigung und Investitionen einschließlich "des Ausbaus der Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank" gefordert und die Bank insbesondere aufgefordert, "zusätzlich 1 Mrd. EUR für Risikokapitalfinanzierungen von Hochtechnologieinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen für den Zeitraum 2000-2003 bereitzustellen". Am 23. und 24. März 2000 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon den Beitrag, den die Bank unter anderem in den unter die "Innovation-2000-Initiative" fallenden Bereichen zu leisten bereit ist, begrüßt und die Bank insbesondere aufgefordert, an der Verwirklichung ihrer Pläne betreffend die Bereitstellung einer weiteren Milliarde EUR aus ihren Überschüssen für Risikokapital-Maßnahmen zugunsten der KMU für die nächsten drei Jahre festzuhalten.
Mit diesen Aufforderungen wird zum Ausdruck gebracht, dass die Notwendigkeit der Bereitstellung von Risikokapital für KMU durch die Bank weiter besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Gouverneure in seinem Beschluss vom 20. August 1997 die Ansicht vertreten hat, dass zwar Risikokapitalfinanzierungen oder Finanzierungsinstrumente, die besondere Risiken beinhalten, nicht zu den satzungsgemäßen Aktivitäten der Bank gehören, dass jedoch solche Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich insbesondere der Bereitstellung von Risikokapital für bestimmte Kategorien von KMU angemessene Möglichkeiten zur Ergänzung der üblichen Tätigkeit der Bank und für einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Entschließung des Europäischen Rates darstellen, und dass er es für angemessen erachtet hat, überschüssige Mittel aus dem Jahresüberschuss der Bank zur Ausweitung der Finanzierungsformen der Bank zu verwenden, sofern dies mit der Aufgabe der Bank in Einklang steht.
Diese Überlegungen sind nach wie vor gültig, und die Rücklagen der Bank gehen weiterhin über das hinaus, was zur Unterlegung der normalen Ausleihetätigkeit der Bank als erforderlich angesehen werden kann. Es ist daher angemessen, weiterhin in Einklang mit dem für diesen Zweck in dem erwähnten Beschluss von 1997 festgelegten Rahmen überschüssige Mittel aus den Jahresüberschüssen der Bank für Instrumente zur Bereitstellung von Risikokapital für KMU zu verwenden. Risikokapitalfinanzierungen oder entsprechende Mandate im Rahmen des nachstehenden Beschlusses werden vom Verwaltungsrat gemäß den üblichen Verfahren der Bank genehmigt - BESCHLIESST:
1. auf die Entschließungen des Europäischen Rates vom 4. Juni 1999 und 23./24. März 2000, in denen die Bank aufgefordert wird, zusätzlich 1 Mrd. EUR für Risikokapitalfinanzierungen zugunsten von Hochtechnologieinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen bereitzustellen, positiv zu reagieren; 2. dass ein Betrag von bis zu 1 Mrd. EUR aus den Jahresüberschüssen der Bank in den Jahren 1999-2002, soweit diese Mittel die satzungsmäßigen Anforderungen für Rücklagen übersteigen, für die Finanzierung tragfähiger Projekte im Interesse der Gemeinschaft durch den Bereich der Finanzierungen der Bank erweiternde Instrumente in Form der Bereitstellung von Risikokapital für bestimmte Kategorien von Unternehmen über geeignete Intermediäre unter Ausschluss irgendwelcher Zuschüsse verwendet werden kann.
Die erste Zuweisung für diese Zwecke aus dem Überschuss 1999 wird 500 Mio. EUR betragen. Die Höhe der künftigen Zuweisungen aus Überschüssen der Jahre 2000-2002 wird jedes Jahr vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit der Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank festgelegt werden; 3. dass die in Ziffer 2 erwähnten Operationen in Einklang mit den in der Anlage zu dem Beschluss des Rates der Gouverneure vom 20. August 1997 aufgeführten Richtgrundsätzen und mit entsprechenden vom Verwaltungsrat festgelegten oder noch festzulegenden Leitlinien durchgeführt werden sollen;
4. dass der Verwaltungsrat, falls er es für notwendig erachtet, auf der Grundlage von Vorschlägen des Direktoriums weitere Leitlinien für die Modalitäten der in Ziffer 2 erwähnten Operationen gemäß den üblichen Verfahren der Bank genehmigen soll.