Stellungnahme des Rates vom 19. Januar 2001 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2000—2003 Amtsblatt Nr. C 073 vom 06/03/2001 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 19. Januar 2001 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2000-2003 (2001/C 73/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 19. Januar 2001 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Schwedens für den Zeitraum 2000-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass das aktualisierte Programm im gesamten Zeitraum bis 2003 weiterhin Haushaltsüberschüsse vorsieht, zumal die zuständigen schwedischen Behörden an ihrem mittelfristigen Ziel eines Haushaltsüberschusses von durchschnittlich 2 % des BIP während des Konjunkturzyklus festhalten. Die Strategie der Senkung der Ausgabenquote, unterstützt von strengen Ausgabenbegrenzungen und einem ausgewogenen Mittelbedarf für die lokalen Gebietskörperschaften, wird begleitet von einer Senkung der Abgabenquote.
Der Rat hält diese Haushaltsstrategie für angemessen. Außerdem nimmt er mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP 2000 unter den Referenzwert von 60 % fallen und im verbleibenden Programmzeitraum weiter stark sinken soll. Das in dem Programm enthaltene makroökonomische Szenario, in dem für die Jahre 2000 und 2001 ein BIP-Wachstum von 3,9 % bzw. 3,5 % prognostiziert wird, erscheint realistisch, doch sind für die Jahre 2002 und 2003 keine Prognosen enthalten und das aktualisierte Programm beruht auf der vorsichtigen Annahme eines BIP-Wachstums von 2,1 %, das als Trendrate des Wachstums betrachtet wird.
Die in dem aktualisierten Programm angestrebten Haushaltsüberschüsse bieten eine ausreichende Sicherheitsmarge, so dass der Gesamtstaat den Referenzwert von 3 % des BIP unter normalen Umständen nicht überschreiten dürfte. Der Rat ist der Auffassung, dass Schweden die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiterhin erfuellt. Außerdem begrüßt der Rat, dass der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in dem Programm Bedeutung beigemessen wird. Der Rat stellt fest, dass die schwedische Strategie in diesem Bereich von der Fortschreibung des Überschusses von 2 % des BIP über einen Zeitraum von 15 Jahren abhängt.
Durch Rückführung der Verschuldung und der Zinsbelastung wird dies dazu beitragen, einen Großteil der in späteren Jahren entstehenden Kosten der demografischen Alterung zu decken. Der Rat ermutigt Schweden darüber hinaus, andere Wege der Ausgabenbeschränkung zu beschreiten, da in dem Programm eingeräumt wird, dass Schweden möglicherweise Schwierigkeiten haben wird, an der derzeitigen Abgabenquote festzuhalten, die erheblich höher ist als in anderen Ländern. Der Rat stellt fest, dass Schweden das Konvergenzkriterium bezüglich der Preisstabilität derzeit mühelos erfuellt und dass die dauerhafte Erreichung des inländischen Inflationsziels mit dem Preisstabilitätsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) in Einklang stehen dürfte.
Die Trends bei den schwedischen Langfristzinsen während der letzten Jahre spiegeln eindeutig die günstige Entwicklung der wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren wider, die sich auch in Zukunft fortsetzen dürfte. Infolgedessen hat sich der Abstand zwischen den schwedischen Langfristzinsen und den Euro-Zinssätzen während des Jahres 2000 verringert, und Schweden erfuellt weiterhin das Konvergenzkriterium für die Zinsen. Was den Wechselkurs anbelangt, so war die Volatilität der Krone in den letzten Jahren zwar geringer, doch der Rat wiederholt, dass Schweden seine Fähigkeit nachweisen muss, eine angemessene Parität zwischen der Schwedischen Krone und dem Euro während einer ausreichenden Zeitspanne ohne ernsthafte Spannungen einzuhalten.
Hierbei erwartet der Rat - wie er bereits in seiner Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm von 1999(2) erklärt hat -, dass Schweden den Beschluss fasst, dem WKM2 in angemessener Zeit beizutreten. Bei kräftigem Wirtschaftswachstum bleibt anhaltende Lohnzurückhaltung ein wichtiger Stabilitätsfaktor, und in diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass bei den Tarifverhandlungen für 2001 und 2002 ein gemäßigtes Ergebnis erzielt wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass die neuen Tarifvereinbarungen nur geringfügige Lohnerhöhungen nach sich ziehen dürften, doch besteht das Risiko eines stärkeren Anstiegs.
In diesem Zusammenhang ermutigt der Rat Schweden, die Haushaltspolitik so auszurichten, dass sie die Geldpolitik im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bei der Erreichung des Inflationsziels unterstützt. Während die inflationären Spannungen 2000 gering geblieben sind und sich auch 2001 in Grenzen halten dürften, besteht die Gefahr einer Überhitzung der Wirtschaft, was die Preisstabilität gefährden könnte, wenn die Lohnzurückhaltung nachlassen sollte. In diesem Fall wäre ein expansiver finanzpolitischer Kurs in den Jahren 2001 und 2002, wie er in dem Programm zugrunde gelegt wird, bei einem BIP, das oberhalb oder in der Nähe des Potenzials liegt, unangemessen.
Um ein stärkeres und tragfähiges Wirtschaftswachstum zu erzielen, wird die Strategie der vorhergehenden Programme fortgesetzt und werden Strukturmaßnahmen durchgeführt, die die Angebotsseite der Wirtschaft verbessern sollen. In diesem Zusammenhang sind u. a. Maßnahmen zur Senkung der sehr hohen Abgabenbelastung vorgesehen, die bessere Anreize bieten werden, um die Menschen zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik entsprechen. Der Rat begrüßt die Strukturmaßnahmen und ermutigt die schwedische Regierung, diese Initiativen entschlossen fortzusetzen und insbesondere mit der Senkung der hohen Abgabenbelastung fortzufahren.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) Stellungnahme des Rates vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 1999-2002 (ABl. C 60 vom 2.3.2000, S. 5).