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Entschließung des Rates vom 8. Oktober 2001 zur digitalen Integration "eInclusion" — Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration

CELEX
32001G1018(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2001-10-08
In force since
2001-10-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 8. Oktober 2001 zur digitalen Integration "eInclusion" — Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration Amtsblatt Nr. C 292 vom 18/10/2001 S. 0006 - 0008 Entschließung des Rates vom 8. Oktober 2001 zur digitalen Integration "eInclusion" - Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration (2001/C 292/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - (1) UNTER HINWEIS darauf, dass es eine der Aufgaben der Gemeinschaft ist, in der gesamten Gemeinschaft ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern;

(2) UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Dezember 1999 zur beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension der Informationsgesellschaft(1); (3) UNTER HINWEIS darauf, dass auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon am 23. und 24. März 2000 eine Informationsgesellschaft für alle gefordert wurde; (4) UNTER HINWEIS darauf, dass eines der Ziele im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die vom Europäischen Rat (Nizza, 7.-9. Dezember 2000) angenommen worden sind, darin besteht, für eine optimale Nutzung des Potenzials der Wissensgesellschaft und der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sorgen und zu gewährleisten, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt, wobei die Bedürfnisse von Behinderten besonders zu beachten sind;

(5) UNTER HINWEIS darauf, dass die Förderung der Wissensgesellschaft ein Schlüsselelement der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien darstellt und dass in diesen Leitlinien insbesondere das elektronische Lernen für alle Bürger, die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse benachteiligter Menschen und die Erschließung des Beschäftigungspotenzials der Wissensgesellschaft gefordert und an die Sozialpartner appelliert wird, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass alle Arbeitnehmer digitale Kompetenz erwerben können; (6) UNTER HINWEIS darauf, dass in der im Februar 2000 angenommenen Mitteilung der Kommission "Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" die Möglichkeiten unterstrichen wurden, die die Informationsgesellschaft zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Bürger bietet, und IN ANERKENNTNIS dessen, dass aus den bisherigen Erfahrungen in Bereichen wie Wirtschaftsentwicklung der Gemeinschaft, Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung Lehren gezogen werden können;

(7) UNTER HINWEIS darauf, dass auf dem gemeinsamen informellen Treffen der Minister für Beschäftigung und der Minister für Telekommunikation am 16. Februar 2001 in Luleå die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Motor für Wachstum und Beschäftigung in Europa hervorgehoben und die Notwendigkeit betont wurde, dem Mangel an IKT-Qualifikationen entgegenzuwirken und die digitale Kompetenz zu erhöhen, und IN ANERKENNUNG der Herausforderung, Arbeitslose durch geeignete IKT-Schulungen in die Lage zu versetzen, dieses Potenzial an Arbeitsplätzen zu nutzen; (8) UNTER HINWEIS darauf, dass den Sozialpartnern und den Nichtregierungsorganisationen eine Schlüsselrolle bei der Aufgabe zukommt, die digitale Kluft zu verringern, indem der Zugang aller zu einer Wissensgesellschaft gefördert und das daraus entstehende Potenzial insbesondere im Hinblick auf Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikationen genutzt wird;

(9) UNTER HINWEIS darauf, dass ein entscheidendes Ziel des "Aktionsplans eEurope 2002", der vom Europäischen Rat in Feira am 19. und 20. Juni 2000 angenommen worden ist, darin besteht, die Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft zu erreichen und insbesondere auf europäischer Ebene zu einer wirksameren Koordinierung der Politiken zu gelangen, mit denen der Informationsausschluss verhindert werden soll; (10) UNTER HINWEIS darauf, dass in der Mitteilung der Kommission "eEurope 2002 - Auswirkungen und Prioritäten", die dem Europäischen Rat (Stockholm, 23. und 24. März 2001) unterbreitet worden ist, die Vordringlichkeit der digitalen Integration betont und die Gruppe hochrangiger Experten für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS-Gruppe) dazu aufgerufen wurde, zur Unterstützung des Prozesses der sozialen Integration bis Ende 2001 einen Bericht über die digitale Integration zu erstellen, um die Koordinierung der Politiken zur Vermeidung einer digitalen Kluft in Europa zu verbessern;

(11) IN ANERKENNTNIS dessen, dass in diesem Bericht, der als Arbeitsdokument den Kommissionsdienststellen mit dem Titel "eInclusion - Das Potenzial der Informationsgesellschaft für die soziale Eingliederung in Europa" vorgelegt worden ist und auf einer Übersicht im Eurobarometer und einem breiten Austausch von Informationen über politische Praktiken im Kreis der Vertreter der Mitgliedstaaten in der hochrangigen Expertengruppe ESDIS beruht, Schranken für die Teilnahme an der Informationsgesellschaft aufgezeigt sowie Politikbereiche bestimmt werden, in denen für eine Verbesserung der Integration benachteiligter Menschen in die Informationsgesellschaft und für die Sicherstellung effizienter und nachhaltiger, in die lokalen Wirtschaftskreisläufe voll integrierter Nutzungen dieser Technologie zu sorgen ist;

(12) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der auf der Grundlage dieser Analyse erstellten Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe ESDIS - FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, I. das Potenzial der Informationsgesellschaft für benachteiligte Menschen durch folgende Maßnahmen zu erschließen: 1. verbesserte Bereitstellung von geeigneten Online-Inhalten und -Diensten, die entsprechend den Nachfrageprofilen nutzbar, verständlich und für jeden erschwinglich sind, und deren Benutzerfreundlichkeit - auch für Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen - sichergestellt wird, und insbesondere von zielgerichteten Online-Diensten in Bereichen wie Sozialschutz, Beschäftigung, Bildung und Ausbildung, Gesundheit, Wohnen und Rechtswesen, wobei gegebenenfalls ergänzender Offline-Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten weiterhin erhalten bleibt;

2. Förderung lokaler Gemeinschaften durch Schaffung von Anreizen für die finanzielle und technische Unterstützung der Entwicklung von Online-Diensten und -Netzen, insbesondere in benachteiligten Stadtvierteln, in benachteiligten ländlichen Gebieten und in Gebieten in Randlage, sowie durch besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse dieser Gebiete im Rahmen der elektronischen Behördendienste; 3. Schaffung von Arbeitsplätzen im IKT-Bereich in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, insbesondere a) dadurch, dass arbeitslose und nicht erwerbstätige Menschen, von Ausgrenzung bedrohte Arbeitnehmer, einschließlich älterer Arbeitnehmer, sowie Menschen mit Behinderungen eine IKT-Ausbildung und sonstige Schulung erhalten, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und den Anforderungen im Hinblick auf eine Beschäftigung entspricht, und zwar durch Anreize zum Erwerb eines Befähigungsnachweises für grundlegende IKT-Fertigkeiten, z.

B. des Europäischen Computer-Führerscheins und durch Anreize zur Aufnahme von Umschulungskursen für Fertigkeiten im IKT-Bereich oder im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie b) durch die Förderung von Telearbeit oder Online-Rekrutierung. II. Barrieren in Bezug auf die Informationsgesellschaft durch folgende Maßnahmen zu beseitigen: 1. Förderung des Bewusstseins für die Möglichkeiten und Herausforderungen der Informationsgesellschaft, insbesondere bei technikscheuen wie auch bei älteren Menschen und in von der Ausgrenzung aus dem IKT-Bereich bedrohten Gruppen, sowie Sensibilisierung der IKT-Hersteller, der Informationsanbieter, der Sozialpartner und der politischen Akteure für die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Menschen in Bezug auf IKT-Ausrüstung, Online-Inhalte und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft;

2. Bereitstellung eines verfügbaren und erschwinglichen Zugangs zu IKT, zum Beispiel a) durch Unterstützung der Schaffung benutzerfreundlicher öffentlicher Zugänge zum Internet in allen lokalen Gemeinschaften, gegebenenfalls mit kostenlosem Zugang, Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort und Standorten, die für benachteiligte bzw. behinderte Menschen günstig sind, b) durch Schaffung zielgerichteter Anreize zum individuellen Kauf und zur Nutzung von IKT-Geräten durch benachteiligte Personen, c) durch Entwicklung von IKT-Infrastrukturen in abgelegenen oder verstreut liegenden Ortschaften sowie d) durch Ausschöpfung der durch andere Technologien, wie z.

B. Mobilkommunikation oder digitales Fernsehen gebotenen Möglichkeiten für die digitale Integration; 3. Förderung der digitalen Kompetenz als Element der uneingeschränkten Teilnahme am Leben der Gesellschaft, entsprechend dem jeweiligen spezifischen Lernbedarf, und Entwicklung von Netzen von eLearning-Zentren, insbesondere für benachteiligte Menschen; 4. Abbau technischer Barrieren für Menschen mit verschiedenen Behinderungen in Bezug auf IKT-Ausrüstung und Web-Inhalte, insbesondere durch die Umsetzung der entsprechenden eEurope-Maßnahmen, überwacht von der Expertengruppe "Zugänglichkeit elektronischer Medien";

5. Förderung der Entwicklung spezifischer Software, die an die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Personengruppen angepasst ist; III. Partnerschaften aller Beteiligten, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, durch folgende Maßnahmen zu fördern: 1. Entwicklung der vorstehenden Maßnahmen zur digitalen Integration als Bestandteil der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung in allen relevanten Politikbereichen; 2. Förderung der Schlüsselrolle regionaler und lokaler Akteure, der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich ihrer noch im Aufbau befindlichen Informations- und Programmproduzenten, aktive Ausweitung des Nutzens der neuen Technologie auf weitere Kreise der Bevölkerung und optimale Nutzung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor;

3. gebührende Berücksichtigung der verschiedenen Ebenen der digitalen Ausgrenzung in allen Regionen und Kommunen der Mitgliedstaaten und entsprechende Maßnahmen zugunsten der verschiedenen benachteiligten Gruppen; 4. Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei allen Maßnahmen zur digitalen Integration, wobei die Wahrnehmung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Informationsgesellschaft durch Frauen besonders zu fördern ist; 5. gegebenenfalls Förderung von Maßnahmen zur digitalen Integration im Rahmen der Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds - FORDERT DIE KOMMISSION AUF, 1. die Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Integration bei der weiteren Entwicklung der Strategie zur sozialen Integration in vollem Umfang zu berücksichtigen, auch im Kontext der offenen Koordinierungsmethode auf europäischer Ebene;

2. die weitere Realisierung des Beschäftigungspotenzials der Informationsgesellschaft für Arbeitslose im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu fördern; 3. gegebenenfalls Maßnahmen zur digitalen Integration im Rahmen der Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, wie auch im Rahmen anderer relevanter Aktionsprogramme der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der sonstigen Prioritäten verstärkt zu fördern; 4. in Zusammenarbeit mit der hochrangigen Expertengruppe ESDIS die Fortschritte bei der effizienten Koordinierung der Politiken zur digitalen Integration im Rahmen der Strategien für Beschäftigung und soziale Integration zu beobachten und zu analysieren und darüber in dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht und in dem zusammenfassenden Bericht über die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Armut zu berichten.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2001. (1) ABl. C 8 vom 12.1.2000, S. 1.

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