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Mitteilung des Rates – Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) — erste ordentliche Tagung im Juni 2001 — Schlussfolgerungen des Rates

CELEX
32001X0607(01)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
2001-06-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Mitteilung des Rates – Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) — erste ordentliche Tagung im Juni 2001 — Schlussfolgerungen des Rates Amtsblatt Nr. C 164 vom 07/06/2001 S. 0001 - 0003 Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) - erste ordentliche Tagung im Juni 2001 - Schlussfolgerungen des Rates (2001/C 164/01) 1. Im Februar 2001 hat das vom VN-Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) im Oktober 2000 eingerichtete Waldforum der Vereinten Nationen (vgl. Dok. 14805/00) eine Sitzung zur Klärung organisatorischer Fragen(1) sowie informelle Konsultationen (vgl. Dok. Nr. 6546/01 + ADD 1) zur Vorbereitung seiner ersten ordentlichen Tagung im Juni 2001 in New York (UNFF 1) abgehalten, auf der das vorläufige mehrjährige Arbeitsprogramm (MYPOW) angenommen, ein Aktionsplan (PoA) für die Umsetzung der Aktionsvorschläge der Zwischenstaatlichen Sondergruppe für Wälder (IPF) und des Internationalen Waldforums (IFF) ausgearbeitet und die Arbeiten in Bezug auf die kooperative Partnerschaft für die Wälder (CPF) aufgenommen werden sollen.

2. Die Ad-hoc-Gruppe "Forstwirtschaft" hat sich in ihren Sitzungen vom 17./18. April und vom 2. Mai 2001 mit der Ausarbeitung eines Entwurfs von Schlussfolgerungen des Rates auf der Grundlage von Vorschlägen des Vorsitzes beschäftigt, damit die Schlussfolgerungen vor der ersten ordentlichen Tagung des Forums (UNFF 1) (New York, 11. -22. Juni 2001) vom Rat (Landwirtschaft) auf seiner Tagung im Mai 2001 angenommen werden können. 3. Die Delegationen, die vom Vertreter der Kommission unterstützt wurden, erzielten einen Konsens über diese Schlussfolgerungen; dementsprechend ersucht die Gruppe den AStV, den diesem Vermerk beigefügten Entwurf zu billigen und ihn dann weiterzuleiten, damit er als A-Punkt auf die Tagesordnung für eine der nächsten Tagungen des Rates (Landwirtschaft) gesetzt werden kann.

(1) Vor dieser Sitzung bestätigte der AStV am 31. Januar 2001 (Dok. Nr. 5817/01) einige von der Ad-hoc-Gruppe "Forstwirtschaft" angestellte Überlegungen (Dok. Nr. 5567/01). ENTWURF VON SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ZUR ERSTEN ORDENTLICHEN UNFF-TAGUNG IM JUNI 2001 1. Die Europäische Union bekräftigt, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung ist. Der Rat stellt unter Hinweis auf seine früheren Schlussfolgerungen fest, dass er der Umsetzung der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung, der Agenda 21 und der Wald-Grundsatzerklärung verpflichtet bleibt und auch weiterhin die Förderung der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten unterstützt.

2. Der Rat begrüßt die Ecosoc-Resolution E/200/L.35, mit der die Ziele und die Hauptaufgaben der internationalen Waldübereinkunft festgelegt und das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) eingerichtet wird, und ruft dazu auf, zwischen den zuständigen Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und anderen zuständigen internationalen und regionalen Organisationen, Institutionen und Instrumenten eine kooperative Partnerschaft für die Wälder (CPF) zu schaffen. 3. Der Rat blickt der ersten ordentlichen UNFF-Tagung im Juni 2001 erwartungsvoll entgegen, auf der zu folgenden Themen Beratungen stattfinden und Beschlüsse gefasst werden sollen: i) Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms (MYPOW); ii) Erstellung eines Aktionsplans für die Durchführung der Aktionsvorschläge der Zwischenstaatlichen Sondergruppe für Wälder (IPF)/des Internationalen Waldforums (IFF); in diesem Aktionsplan sollen die Finanzbestimmungen behandelt werden; iii) Aufnahme der Arbeit des Waldforums der Vereinten Nationen in Verbindung mit der CPF.

4. Der Rat begrüßt die bisherigen Arbeiten der EU, bei denen es um die Frage ging, in welcher Weise das UNFF und die CPF die Hauptfunktionen der Internationalen Waldübereinkunft übernehmen sollten. Der Rat stellt fest, dass zu dieser Frage detaillierte Positionen für die UNFFI festzulegen sind. 5. Mit dem MYPOW sollten die in der Ecosoc-Resolution E/2000/35 dargelegten Ziele, Hauptfunktionen und spezifischen Aufgaben in konkrete Maßnahmen des UNFF für die nächsten fünf Jahre umgesetzt werden. Übergeordnetes Ziel des MYPOW ist es, die Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene bei allen Waldarten zu erleichtern und zu fördern.

Das MYPOW muss das UNFF ferner in die Lage versetzen, ein Forum für politische Orientierung und Koordinierung zu sein. 6. Zur Gewährleistung eines effizienten Vorgehens sollte die Tagesordnung des UNFF leicht zu bewältigen sein. Zum Beispiel könnten auf jeder UNFF-Tagung ein sektorübergreifendes Thema sowie zwei weitere prioritäre Themen behandelt werden. Diese könnten sich aus den nationalen Berichten über die Hindernisse und Erfolge bei der Umsetzung sowie aus den laufenden Entwicklungen im Rahmen anderer Prozesse, insbesondere bei den Übereinkommen und globalen Programmen im Bereich der Forstwirtschaft ergeben.

Der Rat ersucht das UNFF, mit diesen anderen Foren, z. B. dem VN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen, dem VN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt häufig Konsultationen durchzuführen. 7. Zur Erleichterung der Erörterungen auf der UNFF-Tagung und als Hilfe bei der Festlegung des MYPOW müssen Hintergrundinformationen eingeholt und vorbereitende Diskussionen stattfinden; deshalb befürwortet der Rat die Einsetzung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die sich mit folgenden Themen befassen sollten: - Finanzierung, - Parameter für ein Mandat zur Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens, - Regelung für die Berichterstattung einschließlich Überwachung und Evaluierung.

Zur Unterstützung der Arbeit des UNFF, und um diese weiter voranzubringen, wird auch Zwischentagungen große Bedeutung zukommen. 8. Der Rat unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Beteiligung aller einschlägigen Organisationen, Instrumente, Institutionen, Regionalprozesse sowie des Privatsektors, der NRO und anderer wichtiger Akteure im Sinne der Agenda 21 an der Arbeit des UNFF. 9. Nach Auffassung des Rates sollte der Aktionsplan als Verfahren zur Unterstützung der Umsetzung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge gesehen werden, die auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene durchgeführt werden müssen.

Die Ausarbeitung des Plans ist dringend. Der Aktionsplan sollte auf dem IFF-Abschlussbericht aufbauen, in dem kurz umrissen wird, wie die Umsetzung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge erfolgen sollte. Da das UNFF weniger ein handelndes als vielmehr ein vermittelndes Gremium ist, ist sein Aktionsplan mit bestehenden Instrumenten durchzuführen, wobei die Umsetzung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge durch die Vorgabe von Leitlinien effizienter und kohärenter unterstützt würde. Auf der UNFF1 sollte ein Beschluss über den Gesamtrahmen, die Ziele und den Zeitplan gefasst werden; auf dieser Grundlage können die Beteiligten dann ihre eigenen Prioritäten und Konzepte für die Durchführung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge umfassend ermitteln.

Dies sollte dazu führen, dass die Länder, CPF-Gremien und Regionalprozesse wie die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa sowie andere betroffene Parteien geeignete Beiträge liefern. 10. Der Rat begrüßt die vor kurzem erfolgte Einrichtung der CPF. Sie sollte die Arbeiten des UNFF unterstützen und die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Beteiligten stärken, damit Synergien zwischen den einschlägigen Organisationen und Instrumenten gefunden werden können. Die CPF-Teilnehmer sollten sich um eine gemeinsame Programmplanung bemühen, die mit den vom UNFF betriebenen Politiken, Strategien und Tätigkeiten im Einklang steht.

Die CPF sollte in zweierlei Weise tätig werden; sie sollte die Beiträge ihrer verschiedenen Mitglieder für das UNFF koordinieren, und sie sollte die Beratungen im Rahmen des UNFF bei ihrer Arbeit umfassend berücksichtigen. Der Rat erwartet von der CPF konkrete Vorschläge zu spezifischen Beiträgen und Aspekten. Der Rat ist sich darüber im Klaren, dass eine effiziente Koordinierung nur erfolgen kann, wenn Staaten, die den Leitungsgremien der CPF-Organisationen angehören, kohärente Positionen in Bezug auf die einzelnen Einrichtungen einnehmen. 11. Der Rat bekräftigt seine Schlussfolgerungen von April 2000 und unterstreicht, dass er dem Ecosoc-Beschluss, wonach das UNFF innerhalb von fünf Jahren die Parameter für ein Mandat zur Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für alle Waldarten prüfen und sie dem Ecosoc und über diesen der Generalversammlung empfehlen wird, große Bedeutung beimisst.

12. Der Rat vertritt die Auffassung, dass die Effizienz der internationalen Waldübereinkunft hauptsächlich an ihrer Fähigkeit zu messen sein wird, die in der Ecosoc-Resolution dargelegten Ziele und Hauptaufgaben zu erfuellen und damit eine umfassendere Umsetzung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge zu fördern. Der Rat misst der in fünf Jahren vorgesehenen Überprüfung der Effizienz der Übereinkunft große Bedeutung bei. Diese Überprüfung sollte sich auf die Vorgaben stützen, die für die Funktionen und Ziele der internationalen Waldübereinkunft von Anfang an festgelegt worden sind. 13. Die EU ruft alle Partner eindringlich auf, in ihrem Einsatz für die Umsetzung der IPF/IFF-Aktionsvorschläge nicht nachzulassen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits verpflichtet, nationale Forstprogramme zur Stärkung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Europa zu entwickeln. Als die die meisten Mittel für Wälder bereitstellende Gebergruppe ist die EU bereit, im Rahmen des Umsetzungsprozesses auf internationaler Ebene eine führende Rolle zu übernehmen. 14. Eine der größten Herausforderungen bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass diese sich langfristig finanziell selbst tragen kann. Die nationalen und die internationalen öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen ergänzen sich dabei gegenseitig.

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist wichtig, um den Bedürfnissen des Menschen gerecht zu werden und die Armut zu lindern. In diesem Zusammenhang besteht ein fortgesetzter Bedarf an öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) - insbesondere für die ärmsten Länder - zur Unterstützung der nationalen Forstprogramme, einschließlich der nationalen Finanzierungsstrategien, und zum Aufbau von Kapazitäten. Die EU hält an ihrem Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit uneingeschränkt fest und bleibt dem Ziel verpflichtet, den Anteil der ODA am BSP aller Geberländer so bald wie möglich auf 0,7 % zu steigern.

Innovative Arbeit ist auch mit Blick auf Finanzierungsinstrumente notwendig, damit dem wertvollen Dienst, den die Wälder leisten, in vollem Umfang Rechnung getragen wird. 15. Prioritär sind für die EU auch weitere Verbesserungen bei der Koordinierung der ODA zur Gewährleistung eines integrierten Ansatzes für eine nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen und für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Besonderen. Weltweit sind integrierte und koordinierte Folgemaßnahmen zu den verschiedenen VN-Konferenzen und -Gipfeltreffen der 90er Jahre im Einklang mit der Erklärung zur Jahrtausendwende, die die VN-Versammlung zur Jahrtausendwende im September 2000 verabschiedet hat, von besonderer Bedeutung.

Die internationalen Entwicklungsziele, die bei diesen Konferenzen erarbeitet und 1996 im hochrangigen OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe angenommen wurden, bieten hierfür einen nützlichen Rahmen. Der Rat begrüßt die bisherigen Arbeiten an dem Entwurf eines Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft und der EU-Mitgliedstaaten für die Entwicklungszusammenarbeit im Forstsektor. Der Rat begrüsst ferner die vorgeschlagene Kooperationsmaßnahme zur Unterstützung der nationalen Forstprogramme durch die NFP-Implementierungsfazilität und das UNDP-Programm für die Wälder (PROFOR). Im Hinblick auf den Erfolg dieser beiden Initiativen kommt der EU eine Schlüsselrolle zu.

16. Unter Hinweis auf die Entschließung des Rates über Wälder und Entwicklung vom November 1999 wird die EU die Entwicklungsländer weiterhin bei der Entwicklung und Umsetzung der nationalen Forstprogramme unterstützen, soweit diese Länder bei den bilateralen Verhandlungen mit den Geberländern im Rahmen der bestehenden Entwicklungsprogramme darum ersuchen. 17. Ein verstärktes politisches Engagement ist von größter Bedeutung für den Erfolg der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Der Rat begrüßt die Gelegenheit, die den Ministern im Rahmen hochrangiger Beratungen des UNFF geboten wird, um die Probleme der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu erörtern und einschlägige Beschlüsse zu fassen.

Nach Ansicht der EU sollten im Fünfjahreszeitraum des UNFF zwei hochrangige Ministertreffen angesetzt werden, wobei das letzte Treffen im Rahmen der UNFF5 stattfinden sollte. 18. Eine wichtige Botschaft für den Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung wäre es auch, wenn in dem Teil der Tagung, der auf hoher Ebene stattfindet, eine Erklärung zu den erzielten Fortschritten und den im Hinblick auf die nachhaltige Waldbewirtschaftung künftig durchzuführenden Maßnahmen abgegeben würde.

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