Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2001—2004 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0005 - 0005 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2001-2004 (2002/C 51/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 12. Februar 2002 prüfte der Rat die Fortschreibung für das Jahr 2001 des Stabilitätsprogramms Griechenlands für den Zeitraum 2001-2004. Das reale BIP-Wachstum blieb 2001 mit 4,1 % robust, auch wenn es aufgrund der Verschlechterung des außenwirtschaftlichen Umfelds niedriger ausfiel, als im Stabilitätsprogramm 2000 projiziert. Die unter dem Einfluss des Energiepreisanstiegs im Jahr 2000 auflebende Inflation ließ ab dem Sommer 2001 wieder nach, doch könnte sich diese Besserungstendenz in den kommenden Monaten wieder abschwächen. Der gesamtstaatliche Haushalt soll nach dem aktualisierten Programm im Jahr 2001 (einschließlich nichtbudgetärer UMTS-Erlöse in Höhe von 0,4 % des BIP) einen Überschuss von 0,1 % des BIP aufweisen, anstelle von 0,5 % des BIP laut Stabilitätsprogramm 2000.
Das aktualisierte Stabilitätsprogramm unterstellt ein jährliches reales BIP-Wachstum von rund 4 % im Jahresdurchschnitt 2002-2004, gegenüber 5,4 % im Stabilitätsprogramm 2000. Der Rat hält das projizierte reale BIP-Wachstum, das durch hohe private und öffentliche Investitionen unterstützt werden dürfte, für erreichbar. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über den gesamten Programmzeitraum hinweg sowohl tatsächliche als auch konjunkturbereinigte Haushaltsüberschüsse projiziert werden und die Projektionen der Vorgabe des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen, wonach der Haushalt ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen soll.
Der Rat stellt fest, dass die öffentliche Schuldenquote nunmehr von 99,6 % des BIP im Jahr 2001 auf 90,0 % des BIP im Jahr 2004 zurückgehen soll, anstatt auf 84,0 % des BIP, wie im Stabilitätsprogramm 2000 vorgesehen. Der Rat stellt außerdem fest, dass die Verbesserung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos im Zeitraum 2002 bis 2004 vor allem auf dem stetigen Rückgang der Zinszahlungen beruht; hingegen wird nicht mit einer Kürzung der laufenden Primärausgaben gerechnet. Außerdem geht der gesamtstaatliche Primärüberschuss im Verhältnis zum BIP, auch wenn er bis 2004 auf hohem Niveau liegt, im Bezugszeitraum allmählich zurück.
Der Rat fordert die griechischen Behörden nachdrücklich auf, unverzüglich eine klare bindende Norm für die laufenden Primärausgaben festzulegen, wie er es in seiner Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm 2000 empfohlen hatte(2). Nach Ansicht des Rates sollten angesichts des hohen Schuldenstands hohe Primärüberschüsse von mehr als 6 % des BIP beibehalten und, falls erforderlich, weitere Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden. Auf kurze Sicht sollte die Preisentwicklung aufmerksam im Auge behalten werden, vor allem im Hinblick auf die bevorstehenden Lohnverhandlungen. In Anbetracht der noch immer sehr hohen öffentlichen Schuldenquote sowie der in Aussicht stehenden steigenden Haushaltskosten aufgrund der Bevölkerungsalterung drängt der Rat die griechische Regierung, die derzeit günstige makroökonomische Situation zu nutzen, um den öffentlichen Schuldenstand möglichst rasch zu senken.
Der Rat stellt fest, dass das Programm einen erheblich langsameren Schuldenabbau vorsieht, als angesichts des erwarteten BIP-Wachstums und des projizierten Primärüberschusses angebracht wäre. Der Rat ersucht die Behörden, bei künftigen Aktualisierungen des Programms ausführlichere Informationen über Finanztransaktionen vorzulegen, damit ein besseres Verständnis der Schuldenentwicklung ermöglicht wird. Der Rat stellt fest, dass die Verstärkung der Strukturreformen zu den zentralen wirtschaftspolitischen Zielen des aktualisierten Programms gehört; obgleich in diesem Bereich in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind, müssen auf den Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten doch weitere Strukturreformen durchgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit der Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu verbessern; der Rat ermutigt die Regierung, die notwendigen Reformen rasch in Angriff zu nehmen.
Der Rat begrüßt, dass die Regierung die Ausgabenbudgetierung und -verwaltung im öffentlichen Sektor reformieren will. Der Rat begrüßt die im aktualisierten Programm enthaltenen Informationen zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Rat sieht eine ernsthafte Gefahr, dass aufgrund der Bevölkerungsalterung in der Zukunft Haushaltsungleichgewichte entstehen, und hält eine Reform des öffentlichen Rentensystems für erforderlich. Der Rat stellt fest, dass in diesem Bereich 2001 keine Fortschritte erzielt wurden und das aktualisierte Programm keine genauen Pläne oder Termine für die Rentenreform enthält.
Der Rat empfiehlt, dass die Regierung die Reform des Rentensystems unverzüglich in Angriff nimmt. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) ABl. C 77 vom 9.3.2001.