Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für 2000/01 bis 2006/07 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0007 - 0007 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für 2000/01 bis 2006/07 (2002/C 51/06) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Der Rat prüfte am 12. Februar 2002 das aktualisierte Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2000/01 bis 2006/07. Das Programm rechnet mit einem öffentlichen Defizit von 0,2 % des BIP im Finanzjahr 2001/02, einem Defizit von 1,1 % im Finanzjahr 2002/03, das 2003/04 auf 1,3 % des BIP ansteigen würde, bevor es in den beiden letzten Programmjahren 2005/06 und 2006/07 wieder auf 1 % des BIP zurückgeht. Der Rat hält es für angemessen, dass in dem Programm die durch eine solide Geld- und Finanzpolitik und weitere Strukturreformen unterstützte Sicherung der makroökonomischen Stabilität in den Vordergrund gestellt wird.
Das Programm stützt sich auf einen makroökonomischen Rahmen, der 2001 ein BIP-Wachstum von 2,25 % und 2002 ein gleich hohes Wachstum aufweist, das 2003 auf 3 % ansteigt, bevor es 2004 wieder auf die Trendrate von 2,5 % zurückgeht. Der Rat hält die makroökonomischen Vorausschätzungen und die Annahmen für den Wachstumstrend von 2,5 % für realistisch. Er stellt fest, dass die Projektionen in dem Programm für die öffentlichen Finanzen vorsichtshalber von einem geringeren Wachstumstrend, nämlich 2,25 %, ausgehen. Bezüglich Inflation und Zinsen erfuellt das Vereinigte Königreich weiterhin die Konvergenzkriterien mit einer gewissen Marge.
Der Rat stellt fest, dass der geldpolitische Rahmen, bei dem ein Inflationsziel festgesetzt wird und die Bank von England die operative Verantwortung für Zinsänderungen hat, eine wichtige Voraussetzung für geringe Inflationserwartungen war. Er nimmt außerdem zur Kenntnis, dass das Inflationsziel nach den Projektionen des Programms unter den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen während des Programmzeitraums eingehalten werden kann. Das Vereinigte Königreich erfuellt schon seit einiger Zeit das Konvergenzkriterium, das den langfristigen Zinssatz betrifft. Dies unterstreicht die Glaubwürdigkeit, die dem stabilitätsorientierten Rahmen für die makroökonomische Politik im Vereinigten Königreich zuerkannt wird.
Der Rat empfiehlt, dass das Vereinigte Königreich seine stabilitätsorientierte Politik fortsetzt, um einen stabilen Wechselkurs zu gewährleisten, was wiederum zu einem noch stabileren wirtschaftlichen Umfeld beitragen dürfte. Der gesamtstaatliche Haushalt wird im laufenden Finanzjahr 2001/02 sowohl in effektiven Zahlen als auch konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichen sein und damit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts genügen. Der Rat stellt aber auch fest, dass für 2002/03 ein Defizit von etwas über 1 % des BIP erwartet wird, das in den darauf folgenden Jahren des Programmzeitraums bis 2006/07 ungefähr in gleicher Höhe anhalten dürfte.
Damit würde sich nunmehr ein Defizit von etwa 1 % des BIP bereits ein Jahr früher ergeben als nach der vorigen Fortschreibung, was im Wesentlichen vorübergehenden Wirtschaftsfaktoren zuzuschreiben wäre (u. a. einem geringeren BIP als zuvor projiziert und geringeren Unternehmensgewinnen). Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Defizit von 1 % des BIP den Projektionen zufolge auf mittlere Sicht sowohl in nicht bereinigter als auch in konjunkturbereinigter Betrachtung fortbestehen würde, wenn man von einer sehr vorsichtigen Annahme für die Trendrate des Wachstums von 2,25 % jährlich ab 2003/04 ausgeht, sowie infolge von Maßnahmen zur Anhebung der niedrigen öffentlichen Investitionen - wie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2001 nahe gelegt.
Angesichts eines anhaltenden Defizits von etwa 1 % des BIP - bei sehr vorsichtiger Wachstumsprognose - verweist der Rat jedoch auf die Forderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach einem auf mittlere Sicht "nahezu ausgeglichenen Haushalt oder Haushaltsüberschuss". Deshalb fordert der Rat die Regierung auf, die Lage der öffentlichen Finanzen im Auge zu behalten und bei einer Verschlechterung, die eine Entfernung von den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts mit sich bringen würde, erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Der Rat begrüßt, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP niedrig und rückläufig ist.
Der Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum BIP sinkt von 40 % 2000/01 auf das niedrige Niveau von 36,3 % bis 2006/07. Der Rat stellt fest, dass das Programm eine Bewertung der langfristigen Aussichten für die öffentlichen Finanzen sowie eine Beschreibung der Politik enthält, die verfolgt werden könnte, um die Folgen der alternden Gesellschaft auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Rat ist der Ansicht, dass sich das Vereinigte Königreich, mit einer niedrigen und weiter fallenden Schuldenquote gemessen am BIP, in einer guten Ausgangsposition befindet, um die Haushaltsbelastungen der alternden Gesellschaft zu verkraften, und er begrüßt, dass die öffentlichen Finanzen bei Fortsetzung der gegenwärtigen Politik tragfähig sind.
Der Rat begrüßt die in dem Programm genannten Strukturreformen. Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Fortschritte bei den Wirtschaftsreformen zur Steigerung der Produktivität beitragen und weitere Verbesserungen am Arbeitsmarkt bringen dürften. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.