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Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2001—2005

CELEX
32002A0226(08)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2002-02-12
In force since
2002-02-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2001—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 26/02/2002 S. 0009 - 0010 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2002 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2001-2005 (2002/C 51/08) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 12. Februar 2002 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Spaniens für den Zeitraum 2001-2005. Die im aktualisierten Programm enthaltenen Informationen entsprechen weitgehend dem neuen Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ("Code of conduct on the content and format of stability and convergence programmes")(2). Gleichwohl wären vollständigere Angaben über langfristige Projektionen wünschenswert gewesen. Künftige Programmfortschreibungen sollten vollständiger sein. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass das Vorgängerprogramm trotz des schwächeren Wachstums weitgehend planmäßig umgesetzt worden ist.

Nach einem Defizit von 0,3 % des BIP im Jahr 2000 wurde das Ziel eines ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts im Jahr 2001 wahrscheinlich erreicht, während das Ziel für die Schuldenquote voraussichtlich noch übertroffen wurde. Eine stärker als geplante Ausgabeneindämmung und ein über den Erwartungen liegendes nominales BIP trugen zur Erreichung der Haushaltsziele 2001 bei. In Anbetracht der schlechteren weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird in der Programmfortschreibung als mittlere Prognose angenommen, dass sich das BIP-Wachstum 2002 auf 2,4 % verlangsamt, ab 2003 aber wieder auf 3 % beschleunigen und damit in der Nähe der Potenzialrate liegen wird.

Auch wenn dies auf kurze Sicht etwas optimistisch ist, scheinen die mittelfristigen Projektionen angesichts der jüngsten Entwicklung und des laufenden Aufholprozesses doch plausibel. Die projizierte Inflationsrate scheint - dank einer jüngst zwischen den Sozialpartnern erzielten Übereinkunft über eine maßvollen Lohnentwicklung - erreichbar, auch wenn es ratsam wäre, die Indexierung entsprechend der Stellungnahme des Rates vom vergangenen Jahr in Lohnverhandlungen abzuschaffen. Die Haushaltskonsolidierung im Zeitraum 2002 bis 2005 basiert auf einer Eindämmung der laufenden Primärausgaben und geringeren Zinsaufwendungen, während die öffentlichen Investitionen erhöht und die Abgabenlast leicht gesenkt werden soll.

Trotz der aktuellen Konjunkturabschwächung wird das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in der Programmaktualisierung für 2002 (und 2003) übernommen, während 2004 und 2005 geringe Überschüsse in Höhe von 0,1 % bzw. 0,2 % des BIP angestrebt werden. Die Schuldenquote soll weiter zurückgeführt werden und bis 2005 auf 50 % des BIP sinken. Die mittelfristigen Haushaltsprojektionen scheinen insgesamt vorsichtig, und das Einnahmenwachstum sowie der Rückgang der Zinsaufwendungen werden zurückhaltend geschätzt, so dass bei einer weniger positiven Entwicklung ein gewisser Handlungsspielraum bleibt; allerdings wird nicht erläutert, wie die notwendige Kontrolle der laufenden Primärausgaben im Detail umgesetzt werden soll.

Die im Programm gesteckten Ziele entsprechen während des gesamten Programmzeitraums der im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Vorgabe eines "in etwa ausgeglichenen Haushalts"; dies gilt auch für die konjunkturbereinigte Betrachtung. Nach Auffassung des Rates steht das aktualisierte Stabilitätsprogramm daher mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang, wobei die Programmziele die Absicht andeuten, die Vorgaben mit einer zunehmend breiten Marge zu erfuellen. Der als Veränderung des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos definierte finanzpolitische Kurs impliziert eine geringfügige Restriktion, was in etwa den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2001 entspricht.

Der Rat begrüßt die wichtigen Entwicklungen im institutionellen Rahmen für die spanische Haushaltspolitik, namentlich das kürzlich verabschiedete Allgemeine Gesetz über die Haushaltsstabilität und die Haushaltsreformen 2002, die den Regionalbehörden erhebliche Steuer- und Ausgabenbefugnisse übertragen haben. Wenngleich der Rat für die notwendige interne Koordinierung zwischen der Zentralregierung und den Gebietskörperschaften keine spezielle Form bevorzugt, ist die Einbindung aller Teilsektoren des Staates in die Erhaltung der Haushaltsdisziplin doch zu begrüßen, und es ist wichtig, dass die existierende Koordinierung auch im Rahmen der neuen Regelungen effizient funktioniert.

Die im Jahre 2001 durchgeführten Strukturreformen stammen im Wesentlichen aus dem Strukturreformpaket vom Juni 2000, das eine weitere Deregulierung der Märkte und eine Stärkung der Wettbewerbsbehörde vorsieht. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das aktualisierte Programm keine detaillierten Angaben über geplante Maßnahmen zur Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen enthält. Angesichts des exponierten demografischen Profils Spaniens und der ungünstigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt gibt dies Anlass zu besonderer Sorge. Falls nicht geeignete Maßnahmen ergriffen werden, ist das Risiko, dass langfristig ernst zu nehmende Ungleichgewichte entstehen, nicht auszuschließen.

Die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt kommen in den nur bis 2015 reichenden Programmprojektionen für die Rentenausgaben und die Sozialbeiträge nicht adäquat zum Ausdruck. Bei der Absichtsbekundung zur Reform des Rentensystems fehlt ein detaillierter Zeitplan. Nach Auffassung des Rates stellen die im April 2001 verabschiedeten Maßnahmen nicht die bedeutenden positiven Reformen am Rentensystem dar, für die er sich in seiner Stellungnahme zur vorangehenden Programmfortschreibung ausgesprochen hatte. Die wichtigste, unlängst getroffene Maßnahme zur Bewältigung des Alterungsproblems ist die Einrichtung des Sozialversicherungsfonds im Jahr 2000, dessen Vermögen bis 2004 mindestens 1 % des BIP erreichen soll.

Schließlich begrüßt der Rat, dass andere Strukturmaßnahmen, insbesondere auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt, bei der Sicherung eines nichtinflationären beschäftigungsorientierten Wirtschaftswachstums eine wichtige Rolle spielen sollen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Die bislang durchgeführten Maßnahmen sollten genau überwacht und bei Bedarf verstärkt werden. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Geänderte Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ("Revised Opinion of the Economic and Financial Committee on the content and format of the stability and convergence programmes"), vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" am 10.7.2001 gebilligt.

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