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Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2002—2006

CELEX
32003A0204(02)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-01-21
In force since
2003-01-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2002—2006 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0003 - 0005 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2002-2006 (2003/C 26/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 21. Januar 2003 prüfte der Rat das aktualisierte griechische Stabilitätsprogramm von 2002 für die Jahre 2002 bis 2006. Das Programm entspricht den Erfordernissen des "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme", den der Rat (Wirtschaft und Finanzen) am 10. Juli 2001 beschlossen hatte. Es entspricht teilweise den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Das reale BIP-Wachstum verlangsamte sich 2002 geringfügig wegen der Verschlechterung des externen Umfelds, blieb aber - wie im Stabilitätsprogramm von 2001 prognostiziert - mit 3,8 % robust.

Der unter anderem durch die Zweitrundeneffekte des Ölpreisanstiegs und andere zeitlich befristete Einfluesse wie schlechtes Wetter angeheizte Inflationsdruck ließ zwar in den letzten Monaten nach, aber die Inflationsrate bleibt hoch. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex lag im November 2002 3,9 % über dem Vorjahr. Im aktualisierten Programm von 2002 wird ein reales BIP-Wachstum von jährlich durchschnittlich 3,8 % zwischen 2003 und 2006 prognostiziert, wobei die Raten für die Zeit bis 2004 leicht unter den Annahmen der letztjährigen Aktualisierung bleiben. Der Rat hält die Realwachstumsprognose für durchaus realistisch, zumal die Wirtschaftstätigkeit bis 2004 durch hohe private und öffentliche Investitionen im Vorfeld der olympischen Spiele belebt und durch finanzielle Zufluesse aus dem 3.

Gemeinschaftlichen Förderkonzept unterstützt wird. Für ein nachhaltiges Wachstum ist es jedoch von ausschlaggebender Bedeutung, dass weiterhin eine strikte Finanzpolitik betrieben wird und die Lohnerhöhungen sich auf Veränderungen der Arbeitsproduktivität stützen. Die Gesamtstaatskonten stellten sich 2000 und 2001 zum Großteil wegen der Überarbeitung der Staatskonten im Zuge der Anpassung an die ESVG-Regeln für Staatshaushalte etwas schlechter dar als im aktualisierten Programm 2001 prognostiziert. Dadurch verschob sich der Ausgangspunkt für die Haushaltsannahmen gegenüber der Aktualisierung von 2001 erheblich: im Programm von 2002 wird für 2002 ein Gesamtstaatsdefizit von 1,1 % des BIP anstelle eines Überschusses von 0,8 % angenommen.

Dementsprechend wird die Schuldenquote bei 105,3 % des BIP angesetzt anstelle von 97,3 %. Die sich in der überarbeiteten Rechnungslegung widerspiegelnden Haushaltsentwicklungen und insbesondere die geringe Geschwindigkeit beim Abbau der Schuldenquote trotz starken Wachstums der griechischen Wirtschaft geben nach Auffassung des Rates Anlass zur Sorge. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Haushaltsbilanz nach dem aktualisierten Programm von 2002 von einem defizitären Ergebnis in Höhe von 1,1 % des BIP bis 2006 zu einem Überschuss von 0,6 % entwickeln wird; gleichzeitig wird mit einem Rückgang der Schuldenquote von 107 % des BIP im Jahr 2001 auf 87,9 % im Jahr 2006 gerechnet; die Schuldenquote soll zwischen 2001 und 2004 von einem höheren Ausgangsstand um 10,9 Prozentpunkte anstelle der in der Aktualisierung von 2001 angesetzten 9,6 Prozentpunkte zurückgehen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verbesserung der Haushaltsbilanz zwischen 2002 und 2006 sowohl von einer Verringerung der Zinszahlungen als auch von einer Einschränkung der laufenden Primärausgaben abhängt. Angesichts der jüngeren Erfahrungen hält der Rat eine schnelle und dauerhafte Reduzierung der laufenden Primärausgabe allerdings für schwer durchsetzbar. Bislang beinhaltet das Programm keine klaren verbindlichen Normen für die laufenden Primärausgaben. Der Rat nimmt Kenntnis von der Initiative der griechischen Regierung, einen Kodex für die finanzpolitische Stabilität einzuführen, wie der Rat dies in seinen Stellungnahmen zu dem Stabilitätsprogramm von 2000(2) sowie dem aktualisierten Programm von 2001(3) empfohlen hatte.

Der Rat fordert die griechischen Behörden dringend auf, flankierend zu diesem neuen Gesetz angemessene Mechanismen zur Gewährleistung der Ausgabenkontrolle einzuführen. Durch die Festlegung verbindlicher Normen für bestimmte Kategorien der laufenden öffentlichen Ausgaben (siehe etwa das Gesetz über die Löhne im öffentlichen Sektor) kann ein Beitrag zur wirksamen Umsetzung dieses Kodex geleistet werden. Nach Auffassung des Rates bedarf es weiterer Bemühungen um eine Haushaltsanpassung. Angesichts des Umstands, dass die im aktualisierten Programm von 2002 angesetzte Haushaltsanpassung auf später verschoben wurde, ist für die nachfolgenden Jahre ein erheblicher Druck entstanden.

Möglicherweise wird 2006 immer noch ein geringfügiges konjunkturbereinigtes Haushaltsdefizit bestehen. Der Rat ist allerdings der Ansicht, dass angesichts der Höhe der Staatsschuldenquote und der jüngsten Entwicklungen eine nachdrücklichere und robustere mittelfristige Haushaltsanpassung notwendig ist, die im Prinzip bei mindestens 0,5 % des BIP jährlich liegen sollte. Dies ist ferner auch zur Bewältigung der zunehmenden Haushaltskosten aufgrund der Alterung der Bevölkerung erforderlich. Der Rat fordert die griechische Regierung dringend auf, die derzeitige günstige gesamtwirtschaftliche Lage zu einer entschlossenen, nachhaltigen Haushaltsanpassung zu nutzen, die zu einer Verbesserung der grundlegenden Haushaltsdaten und einem ausreichend schnellen Schuldenabbau führt.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Intensivierung der Strukturreformen zu den zentralen wirtschaftspolitischen Zielen des aktualisierten Programms gehört. Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, müssen die Strukturreformen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten sowie auf dem Arbeitsmarkt weitergeführt werden, um die Funktionsfähigkeit dieser Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gewährleisten. Er ermutigt die Regierung, die notwendigen Reformen rasch in Angriff zu nehmen, und begrüßt, dass die Regierung die Ausgabenbudgetierung und -verwaltung im öffentlichen Sektor reformieren will.

Der Rat begrüßt die im aktualisierten Programm enthaltenen Informationen zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Rat sieht eine ernsthafte Gefahr, dass auf der Grundlage der derzeitigen Politik angesichts der Bevölkerungsalterung in der Zukunft Haushaltsungleichgewichte entstehen. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat die im aktualisierten Programm enthaltenen Angaben zur 2002 begonnenen "zweiten Phase" der Reform der Sozialversicherung zur Kenntnis, wie er in seiner Stellungnahme zum aktualisierten Programm von 2001 empfohlen hatte(4). Wenn der Schuldenabbau spürbar zur Deckung der Haushaltskosten aufgrund der Bevölkerungsalterung beitragen soll, muss bis 2006 unbedingt eine ausgewogene Haushaltsposition erreicht werden; dies sollte Teil einer ehrgeizigen dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der langfristigen Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung sein und müsste möglicherweise auch einer Überschusssituation Rechnung tragen.

Durch langfristig solide öffentliche Finanzen kann eine deutliche Verringerung der Schuldenquote herbeigeführt werden, bevor die Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung spürbar werden. Nach Auffassung des Rates müssen weitere Reformen der Altersversorgung durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass die öffentlichen Ausgaben in einem unverträglichen Ausmaß wachsen. Der Rat hält die griechischen Behörden ferner dazu an, zusätzliche private Altersversorgungssysteme zu fördern und Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung sowie zur Kontrolle der Entwicklung der alterungsbedingten Ausgaben zu treffen.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) ABl. C 77 vom 9.3.2001. (3) ABl. C 51 vom 26.2.2002. (4) ABl. C 51 vom 26.2.2002.

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