Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2002--2006 Amtsblatt Nr. C 051 vom 05/03/2003 S. 0004 - 0005 Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2002--2006 (2003/C 51/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -- GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 18. Februar 2003 prüfte der Rat das aktualisierte spanische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2002 bis 2006. Die im aktualisierten Programm vorgelegten Angaben entsprechen weitgehend dem revidierten Verhaltenskodex. Allerdings wurde das aktualisierte Programm mit rund vier Wochen Verspätung vorgelegt. Nach Auffassung des Rates entspricht die Wirtschaftspolitik, so wie sie sich in den geplanten Maßnahmen des aktualisierten Programms darstellt, im Großen und Ganzen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002. Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung des vorhergehenden aktualisierten Programms im Jahr 2002 weitgehend erfolgreich war.
Ein etwas schwächer als erwartet ausgefallenes Wachstum und einige übermäßige Primärausgaben führten zu einem geringfügigen Defizit von 0,2 % des BIP (konjunkturbereinigt auf der Grundlage des BIP-Trends, 0,3 % des BIP). Das negative Ergebnis war für die autonomen Gemeinschaften äußerst unterschiedlich, während der Bereich soziale Sicherheit einen höheren Überschuss als erwartet erzielte. Die Schuldenquote blieb weitgehend im Rahmen der Planungen und wurde Ende 2002 auf 55,2 % des BIP geschätzt. Die Strukturreformmaßnahmen wurden wie geplant und entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002 durchgeführt; sie umfassten insbesondere die Verabschiedung von Gesetzen (Inkrafttreten ab 2003) zur Reform der Einkommensteuer sowie stärkere Anreize zur Förderung der Erwerbsbeteiligung, der geografischen Mobilität und des langfristigen Sparens.
Das makroökonomische Szenario des aktualisierten Programms basiert auf einem BIP-Wachstum, das von 2,2 % im Jahr 2002 auf 3,0 % im Jahr 2003 ansteigt und bis zum Ende des Programmzeitraums auf diesem Niveau verharrt. Obwohl dies für 2003 etwas optimistisch sein dürfte, ist die mittelfristige Projektion angesichts des Potenzials vielleicht etwas vorsichtig. Allerdings sollte die Inflationsprojektion von 2,5 % (Deflator des privaten Verbrauchs) pro Jahr nicht selbstzufrieden hingenommen werden. Sie macht deutlich, dass weitere Strukturreformen im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Einzelhandel und bei der Bodenordnung erforderlich sind.
Ganz generell unterstreicht sie die Notwendigkeit einer Steigerung der Gesamtproduktivität. Das Auslaufen der Lohnindexierung bei gleichzeitiger Wahrung einer Lohnzurückhaltung, wie in den jüngsten Stellungnahmen des Rates(2) empfohlen, wäre in dieser Hinsicht ebenfalls hilfreich. Der Rat begrüßt im Großen und Ganzen die im aktualisierten Programm bestätigte gegenwärtige Finanzstrategie, obwohl die Einnahmen- und Ausgabenanteile höher als im vorhergehenden aktualisierten Programm sind, und der Steueranteil während des Programmzeitraums nun trotz der Einkommensteuerreform von 2003 leicht ansteigt.
Die laufenden Primärausgaben sollen während des Programmzeitraums geringfügig um rund einen halben Prozentpunkt sinken, während die Senkung der Zinskosten durch stärkere Investitionen ausgeglichen werden soll. Hingegen dürfte der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP etwas rascher sinken als ursprünglich vorgesehen, und zwar auf relativ niedrige 47 % des BIP bis 2006, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Inflation fast einen halben Prozentpunkt höher liegt als vor einem Jahr prognostiziert wurde. Der eigentliche Haushaltssaldo steigt während des Programmzeitraums um über einen halben Prozentpunkt auf einen Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2006.
Die im Programm gesteckten Ziele entsprechen, auch konjunkturbereinigt betrachtet, während des gesamten Programmzeitraums der im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Vorgabe eines "nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses". Der Rat ist daher der Auffassung, dass Spanien weiterhin die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhält, wobei es anstrebt, das Ziel mit einer zunehmend größeren Marge zu erreichen. Für die einzelnen Teilsektoren des Staates beinhaltet das aktualisierte Programm im Programmzeitraum einige deutliche sektorale Kehrtwendungen beim Finanzierungssaldo.
Insbesondere werden die Gebietskörperschaften im Rahmen des neuen Allgemeinen Gesetzes über die Haushaltsstabilität, das vorschreibt, dass jede öffentliche Körperschaft einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt aufzuweisen hat, angehalten, das für 2002 erwartete Defizit im Jahr 2003 abzubauen. Vor allem angesichts der stufenweise erfolgenden Übertragung wichtiger Steuer- und Ausgabenbefugnisse auf die Regionalbehörden begrüßt der Rat die im Allgemeinen Gesetz über die Haushaltsstabilität geforderte Finanzdisziplin. Dies muss effizient angewandt werden, und gleichzeitig muss ein angemessener Spielraum für den Einsatz der automatischen Stabilisatoren in jede Richtung gewährleistet werden.
Der Rat begrüßt die Tatsache, dass im aktualisierten Programm der Frage der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen größeres Gewicht verliehen wird als im vorhergehenden Programm. Er nimmt von der Zusage Kenntnis, dass ein ausgewogener Haushalt angestrebt wird, der zu einem kontinuierlichen Schuldenabbau führt, und er nimmt ferner zur Kenntnis, dass einige Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote und zur Verstärkung der Anreize für aktives Leben im Alter und für private Rentensysteme getroffen wurden. Er ist gleichwohl der Auffassung, dass diese lediglich einige Schritte hin zu einer angemessenen politischen Neuorientierung entsprechend seinen letzten Stellungnahmen darstellen.
Obwohl die revidierten demografischen Projektionen, die vorgelegt wurden, einen etwas geringeren Druck auf die öffentlichen Finanzen bedeuten würden als die früheren Projektionen, vertritt der Rat die Auffassung, dass mit den derzeitigen Strategien die Gefahr nicht tragfähiger öffentlicher Finanzen durch Haushaltsungleichgewichte längerfristig nicht ausgeschlossen werden kann: Eine derartige Gefahr ergibt sich aus dem projizierten starken Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben für die öffentlichen Renten. Die Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit sollte daher im Rahmen einer ehrgeizigen Strategie mit drei Schwerpunkten oberste Priorität genießen.
In diesem Zusammenhang stellt der Rat fest, dass entgegen den Empfehlungen in der vorhergehenden Stellungnahme und in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2002 noch keine umfassendere Überprüfung des öffentlichen Rentensystems vorgenommen worden ist. Er ersucht die spanische Regierung nachdrücklich darum, einen Zeitplan für die politische Beschlussfassung und für die Durchführung der geplanten Reform des Rentensystems zur stärkeren Anpassung von Beiträgen und Leistungen zu vereinbaren. Das Guthaben des Rücklagenfonds für öffentliche Renten, der 2000 zur Finanzierung künftiger Verbindlichkeiten geschaffen wurde, wird sich im Jahr 2003 auf etwas mehr als 1 % des BIP belaufen; angestrebt wird ein Zielwert von 1 % im Jahr 2004.
Nunmehr müssen neue Ziele für eine kräftige Aufstockung des Fonds festgelegt werden, wenn dieser einen wesentlichen Beitrag zur Bestreitung der mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Kosten leisten soll. Schließlich begrüßt der Rat die jüngsten Initiativen zur Strukturreform der Arbeits-, Kapital- und Produktmärkte. Er empfiehlt weitere Fortschritte in diesen Bereichen, damit ein beschäftigungsorientiertes und nicht inflationäres Wachstum mit einer niedrigeren Inflation als bisher gefördert wird. Obwohl in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt wesentliche Verbesserungen erzielt wurden, sind insbesondere aufgrund der anhaltenden, relativ geringen Erwerbsbeteiligung insgesamt und der Frauen sowie aufgrund großer regionaler Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit kontinuierliche Anstrengungen notwendig.
Solche Bemühungen stuenden in Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) ABl. C 51 vom 26.2.2002, ABl. C 109 vom 10.4.2001 und ABl. C 98 vom 6.4.2000.