Stellungnahme des Rates vom 15. Juli 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2001—2007 Amtsblatt Nr. C 173 vom 23/07/2003 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 15. Juli 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2001-2007 (2003/C 173/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 15. Juli 2003 prüfte der Rat das überarbeitete aktualisierte Stabilitätsprogramm der Niederlande für den Zeitraum 2001-2007. Es steht mit dem Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitätsprogramme in Einklang und entspricht weitgehend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003. Im Jahr 2002 hat sich das reale BIP-Wachstum von 1,3 % im Jahr 2001 auf 0,2 % beträchtlich verlangsamt und blieb damit deutlich hinter der entsprechenden Projektion des Stabilitätsprogramms 2001 zurück. Die öffentlichen Finanzen verschlechterten sich im Jahr 2002 drastisch, was in erster Linie auf die Konjunkturabschwächung zurückzuführen ist.
Der gesamtstaatliche Haushalt wies ein Defizit von 1,2 % des BIP auf, während 2001 ein geringfügiger Überschuss von 0,1 % des BIP zu verzeichnen gewesen war. Die HVPI-Inflation verlangsamte sich von 5,1 % im Jahr 2001 auf durchschnittlich 3,9 % im Jahr 2002, was weitgehend auf die Importpreisentwicklung und die abklingenden Auswirkungen der im Jahr 2001 im Zuge der Steuerreform erfolgten Erhöhung der indirekten Steuern und der Energiesteuern zurückzuführen ist. Der Rat stellt fest, dass die makroökonomischen Projektionen seit der Vorlage des ursprünglichen aktualisierten Stabilitätsprogramms 2002 im Dezember 2002 mit negativen Konsequenzen für die Haushaltslage deutlich nach unten revidiert worden sind.
Zwar erscheint ihm die in dem Programm projizierte allmähliche, jedoch relativ verhaltene konjunkturelle Erholung plausibel, doch stellt er fest, dass es ein eindeutiges Risiko einer Abwärtstendenz gibt und dass die erwartete Erholung von einer Belebung der globalen Nachfrage und der erfolgreichen Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im marktbestimmten Sektor abhängt. Letztere setzt eine angemessene Lohnentwicklung und eine Steigerung des Produktivitätswachstums voraus. Der Rat begrüßt die wichtigsten Elemente des von der neuen Regierung aufgestellten Haushaltsrahmens, der u. a. die Verwendung getrennter Obergrenzen für die realen Ausgaben der in dem Haushaltsrahmen benannten drei Teilsektoren des Gesamtstaats, die Regel, dass zusätzliche Einnahmen ausschließlich zur Rückführung des Defizits (oder falls dieses nicht mehr besteht, der Schulden) verwendet werden sollten, und die Forderung beinhaltet, dass einer Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits, welche mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt unvereinbar wäre, durch zusätzliche Maßnahmen gegengesteuert werden muss.
Der Rat stellt fest, dass sich nach der zentralen Projektion der Fortschreibung der Haushaltssaldo anfänglich von einem Defizit von 1,2 % des BIP im Jahr 2002 auf ein Defizit von 1,7 % im Jahr 2004 verschlechtern dürfte. Danach soll sich das Defizit auf 0,5 % des BIP im Jahr 2007 verbessern. Die öffentliche Schuldenquote wird voraussichtlich unter 60 % des BIP und weitgehend stabil bleiben; im Zeitraum 2002-2007 soll sie bei 52,5 % des BIP liegen. Der Rat begrüßt die erheblichen Konsolidierungsanstrengungen, die im Haushalt 2003 und in der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung für den Zeitraum 2004-2007 vorgesehen sind und deren Gesamtvolumen - bezogen auf das BIP - 1,2 % im Jahr 2003, 1,7 % im Jahr 2004 und nahezu 3 % im Jahr 2007 beträgt.
Vor dem Hintergrund eines unerwartet starken Konjunktureinbruchs dürfte die Haushaltspolitik zwischen 2002 und 2005 zu einer Verbesserung des konjunkturbereinigten gesamtstaatlichen Haushaltssaldos um 1 % des BIP führen. Eine konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushaltsposition würde 2005 erreicht und in den beiden Folgejahren aufrecht erhalten. Nach Ansicht des Rates ist bei vollständiger Umsetzung der von der neuen Regierung angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen bei gewöhnlichen Konjunkturschwankungen eine Sicherheitsmarge gewährleistet, die ein Überschreiten der Referenzgröße für das Defizit von 3 % des BIP verhindert.
Bezüglich der projizierten Veränderungen des konjunkturbereinigten gesamtstaatlichen Haushaltssaldos bedauert der Rat, dass das Anpassungstempo in den Jahren 2003 und 2004 hinter der geforderten Reduzierung des konjunkturbereinigten Defizits um jährlich mindestens einen halben Prozentpunkt zurückbleibt, wenn auch nicht sehr erheblich. Der Rat empfiehlt den niederländischen Behörden, die angekündigten Maßnahmen mit einem Volumen von 0,5 % des BIP im Jahr 2004, das erforderlichenfalls noch aufzustocken wäre, um eine starkes Anschwellen des Defizits zu verhindern, wie geplant durchzuführen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Anpassung des konjunkturbereinigten gesamtstaatlichen Haushaltssaldos der in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2003 formulierten zweiten spezifischen Empfehlung für das Eurogebiet (L 25) entspricht.
In Anbetracht der mit den Wachstumsprojektionen verbundenen Abwärtsrisiken stellt der Rat fest, dass ergänzende Maßnahmen erforderlich sein könnten um sicherzustellen, dass es auf mittlere Sicht bei einem nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einem Haushaltsüberschuss bleibt. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rat die Bereitschaft der niederländischen Behörden, ergänzende Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, sollten sich die Abwärtsrisiken konkretisieren. Der Rat ist der Ansicht, dass die Niederlande, sofern an der derzeitigen Politik festgehalten wird, relativ gut platziert zu sein scheinen, um die durch die alternde Bevölkerung entstehende Haushaltsbelastung aufzufangen.
Die Schuldenquote wird sich in den kommenden Jahren weiter verringern. Allerdings kann eine gewisse Trendwende bei der Entwicklung der Schulden im Verhältnis zum BIP langfristig nicht ausgeschlossen werden. Um auf lange Sicht das Risiko von Ungleichgewichten zu vermeiden, müsste die "Globale Vereinbarung" - insbesondere was die auf eine Steigerung der Erwerbsquote und die Erhöhung des effektiven Ruhestandsalters abzielenden Reformen im Sozialversicherungssektor anbelangt - in vollem Umfang umgesetzt werden. Der Rat ist der Ansicht, dass die längerfristige Erzielung eines Haushaltsüberschusses dazu beitragen würde, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den Niederlanden zu gewährleisten.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.