Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 27. November 2003 über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation

CELEX
32003G1230(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2003-11-27
In force since
2003-11-27
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 27. November 2003 über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation Amtsblatt Nr. C 317 vom 30/12/2003 S. 0006 - 0008 Entschließung des Rates vom 27. November 2003 über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation (2003/C 317/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. UNTER HINWEIS AUF die Tatsache, dass eine der Zielsetzungen der Europäischen Union darin besteht, bei allen ihren Tätigkeiten Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, die Lissabonner Strategie, bei der das Augenmerk darauf gelenkt wurde, wie wichtig es ist, allen Bürgern die Fähigkeiten zu vermitteln, die für das Leben und das Arbeiten in der Wissensgesellschaft erforderlich sind, sowie darauf, dass die gegenwärtige Beschäftigungsquote der Frauen angehoben werden muss, die Tagungen des Europäischen Rates in Brüssel (März 2003), Sevilla, Barcelona und Nizza, auf denen entsprechend - die Intensivierung der Umsetzung, Koordinierung und Weiterführung der Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union BEGRÜSST und gefordert WURDE, dass im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien unter anderem auf die Aspekte unternehmerische Initiative und Gleichstellung von Männern und Frauen eingegangen werden sollte, - die Ziele des Aktionsplans der Kommission "eEurope 2005 - Eine Informationsgesellschaft für alle" BEKRÄFTIGT WURDEN und somit darauf hingewiesen wurde, dass den Arbeitnehmern die für die Wissensgesellschaft notwendigen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden müssen, - der Rat AUFGEFORDERT WURDE, zu gewährleisten, dass alle Bürger - vor allem Bevölkerungsgruppen wie arbeitslose Frauen - über grundlegende Qualifikationen, insbesondere im Bereich der IKT, verfügen, und - UNTERSTRICHEN WURDE, dass das Europäische Sozialmodell die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung einschließt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz den Wandel zur wissensbasierten Wirtschaft unterstützen muss und dass mehr und bessere Arbeitsplätze der Schlüssel zur sozialen Integration sind, die Entschließung des Rates vom Juni 2001 zu Wissenschaft und Gesellschaft und zu Frauen in der Wissenschaft(1), in der die Kommission ersucht wurde, ihre Anstrengungen zur Förderung der Rolle der Frauen in Wissenschaft und Technologie fortzusetzen und zu verstärken, und zwar insbesondere im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms, die Schlussfolgerungen des Rates vom März 2003 zur Förderung des Unternehmertums und kleiner Unternehmen(2), in denen betont wurde, dass die Unternehmerinnen ermutigt werden müssen, damit mehr neue innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen geschaffen werden, die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2003 über die Anpassung der Politik im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs an ein sich wandelndes Umfeld(3), in denen betont wurde, dass Lücken bei den digitalen Fertigkeiten verkleinert und geschlossen werden und die verfügbaren potenziellen Arbeitskräfte in ihrer Gesamtheit einbezogen werden müssen, wobei insbesondere Maßnahmen gegen die starke Unterrepräsentierung von Frauen bei IKT-Arbeitskräften erforderlich sind, die Entschließung des Rates vom Juli 2003 zum Sozial- und Humankapital(4), in der hervorgehoben wurde, dass etwas getan werden sollte, um die bestehende Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Ausbildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Nutzung von IKT zu überwinden, und dass es gilt, mehr Frauen dazu zu ermutigen, höhere Studien in Fächern mit Bezug zur Informationsgesellschaft zu absolvieren, die Schlussfolgerungen der VN-Frauenrechtskommission vom 14.

März 2003, in denen festgestellt wurde, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, sich schwerpunktmäßig mit den geschlechtsspezifischen Dimensionen der IKT zu beschäftigen, um zu verhindern, dass die digitale Revolution nachteilige Auswirkungen auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter hat, 2. IN DER ERKENNTNIS, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen eine wichtige Rolle dafür spielen kann, dass ein Beitrag zur Erreichung des Ziels der Lissabonner Strategie geleistet wird, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen, und dass die Sozialpartner und NRO eine Schüsselrolle dabei spielen können, die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und die digitale Kluft zu überwinden, 3.

UNTER HERVORHEBUNG DESSEN, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an der Wissensgesellschaft gefördert werden muss, wobei folgende Aspekte besonders zu beachten sind: - Fertigkeiten für die Wissensgesellschaft - Beschäftigung, Forschung, Innovation und Unternehmergeist - soziale und regionale Integration. 4. ERSUCHT die Mitgliedstaaten, in allgemeiner Hinsicht - mehr Möglichkeiten zu schaffen im Hinblick auf die Erlangung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Mitgestaltungsmacht der Frauen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im Zusammenhang mit einer umfassenderen Anwendung der IKT einschließlich Infrastrukturen, wie auch - in Anbetracht dessen, dass Frauen in großem Ausmaß IKT- und Multimedia-Konsumenten und -nutzer sind - ihre Teilnahme auf allen Ebenen der Produktion, der Forschung und der Innovation und ihren Einfluss darauf weiter zu fördern; - bei der nationalen Politikgestaltung im IKT-Bereich unter anderem bei der Konzeption und Umsetzung von Initiativen im Bereich der netzgestützten Behördendienste, Geschlechterperspektiven zu berücksichtigen, und dafür zu sorgen, dass Frauen frühzeitig und uneingeschränkt daran beteiligt werden, sowie in diesem Zusammenhang den Bedürfnissen der schutzbedürftigen Gruppen Rechnung zu tragen; in Bezug auf die Qualifikationen für die Wissensgesellschaft - zu evaluieren, ob die Bemühungen hinsichtlich der bereits eingeleiteten Maßnahmen und Initiativen zur Behebung der derzeitigen Unterrepräsentierung von Frauen in IKT-bezogenen Bildungs- und Ausbildungsgängen verstärkt werden müssen, unter anderem dadurch, dass diese auf allen Ebenen angepasst werden, um den Erfordernissen der weiblichen Lernenden Rechnung zu tragen, und dass Forschungsarbeiten über die Nutzung der IKT durch Frauen, darunter insbesondere ihr Informationsbedarf und ihre einschlägigen Interessen, unterstützt werden; - zu prüfen, ob es nützlich wäre, Initiativen zu verstärken, die zum Beispiel in Form von Sensibilisierungskampagnen und Computerkompetenz-Kursen schon in den Frühphasen des Bildungswegs einsetzen und darauf abzielen, bestimmte Grundhaltungen herauszubilden und gegen negative Klischeevorstellungen vorzugehen, und bei denen besonderes Augenmerk auf Frauen in benachteiligten Bevölkerungsgruppen und geografischen Gebieten zu richten ist; in Bezug auf die Bereiche Beschäftigung, Forschung, Innovation und Unternehmergeist - unter anderem durch Nutzung der Strukturfonds die auf die IKT-Ausbildung von Frauen gerichteten Initiativen weiter auszubauen, insbesondere hinsichtlich des Einstiegs und des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt und in Bezug auf die Umschulung, und zwar auch durch Ausschöpfung des zusätzlichen Nutzens, der sich aus Partnerschaften zwischen dem privaten und dem staatlichen Sektor und aus der Beteiligung der Kommunen und dem Einsatz der digitalen Netze ergibt; - angemessene Arbeitsgestaltungsregelungen und neue Wege zur Vereinbarung von Arbeits- und Familienleben sowohl für Männer als auch für Frauen zu fördern, um gegen die niedrigen Repräsentations- und Verbleibsquoten von Frauen im IKT-Sektor sowie in der Forschung und der technologischen Entwicklung anzugehen; - auf eine stärkere Beteiligung der Frauen an forschungsgestützten Tätigkeiten und Unternehmen als ein Instrument der Innovationsförderung hinzuwirken; - insbesondere durch Sensibilisierungskampagnen und Hilfen für junge Unternehmen dazu zu ermutigen, dass Frauen Unternehmen gründen und den bereits eingeleiteten Ausbau von Unternehmen weiterführen, insbesondere in den wissensintensiven Sektoren, wie auch dazu, dass Frauen und Männer gleichberechtigt an Politikgestaltungs- und Entscheidungsprozessen im IKT- und Mediensektor teilhaben; in Bezug auf die soziale und regionale Integration - besonderes Augenmerk auf die Frauen in allen von digitaler Ausgrenzung bedrohten Bevölkerungsgruppen zu richten, um ihre Teilnahme am sozialen Leben und Erwerbsleben in der Wissensgesellschaft auszubauen; - die Möglichkeiten auszuschöpfen, die durch neue Technologien für die Integration und die Wirtschaftsentwicklung benachteiligter Regionen geboten werden, und zwar unter anderem dadurch, dass die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Arbeits- und Familienleben sowohl für Männer als auch für Frauen beispielsweise im Wege der Fernarbeit verbessert werden; - anzuerkennen, dass der Einrichtung geeigneter Infrastrukturen, wozu auch Breitbandverbindungen gehören, und der Schaffung von Möglichkeiten für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu angemessener Erstausbildung und "eLearning" große Bedeutung zukommt, und zwar insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten;

5. VERMERKT, dass die Sozialpartner bereits entsprechende Zusagen gemacht haben, und EMPFIEHLT ihnen, besonders darauf zu achten, dass - die auf die Wissensgesellschaft ausgerichtete Bildung und Ausbildung von Frauen und Männern verbessert sowie ein gleichberechtigter Zugang dazu geboten wird, - die Zusammenarbeit mit dem Bildungswesen im Hinblick darauf verstärkt wird, den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern und das lebensbegleitende Lernen zu fördern, - familienfreundliche Formen der Arbeitsgestaltung entwickelt werden, so dass Männer und Frauen Arbeits- und Familienleben miteinander vereinbaren können, wodurch die Mitwirkung und ein dauerhafterer Verbleib von Frauen im IKT-Sektor erleichtert wird, - die Unternehmen ihre soziale Verantwortung für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissensgesellschaft wahrnehmen;

6. ERSUCHT die Kommission, - bei ihren bereits eingeleiteten Maßnahmen und Initiativen den oben dargelegten drei Bereichen und ihren Einzelaspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken; - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu beobachten, welche Fortschritte auf diesem Gebiet zu verzeichnen sind, und weiterhin die verschiedenen Gründe für die bestehenden Diskrepanzen sowie entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, wozu auch die Erhebung und Verbreitung von Informationen über bewährte Praktiken gehört; - den Ausbau von Partnerschaften unter den maßgebenden Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, voranzutreiben, damit die Mitwirkung der Frauen in der Wissensgesellschaft erleichtert wird; - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Vermeidung unnötiger administrativer Mehrbelastung im Hinblick auf verschiedene Aspekte der Wissensgesellschaft eine Statistik mit geschlechtsspezifischer Aufschlüsselung sowie eine Statistik betreffend die Gleichstellung von Frauen und Männern zu entwickeln, entsprechende Daten zu sammeln und diese zu veröffentlichen; - über die Fortschritte bei der Initiative "Frauen in der Forschung" vor dem Hintergrund von Forschung, Entwicklung, Innovation und unternehmerischer Initiative Bericht zu erstatten.

(1) ABl. C 199 vom 14.7.2001, S. 1. (2) ABl. C 64 vom 18.3.2003, S. 6-8. (3) ABl. C 149 vom 26.6.2003, S. 7-9 und Dok. 9857/03. (4) ABl. C 175 vom 24.7.2003, S. 3.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions