Mitteilung der Kommission zur Änderung der Mitteilung an die Mitgliedstaaten vom 14. April 2000 über die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums (Leader+) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 294 vom 04/12/2003 S. 0011 - 0011 Mitteilung der Kommission zur Änderung der Mitteilung an die Mitgliedstaaten vom 14. April 2000 über die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums (Leader+) (2000/C 139/05) (2003/C 294/05) (Text von Bedeutung für den EWR) Die Mitteilung 2000/C 139/05 über die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums (Leader+)(1) wird wie folgt geändert:
Der zweite Gedankenstrich "Transnationale Zusammenarbeit" von Nummer 18 erhält folgende Fassung: "An der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten können neben den Gebieten, die im Rahmen von Leader+ ausgewählt wurden, auch Gebiete teilnehmen, die im Rahmen von Leader I und II ausgewählt wurden, bzw. ländliche Gebiete, deren Struktur dem Leader-Konzept entspricht und die vom Mitgliedstaat als solche anerkannt wurden. Für eine gemeinschaftliche Kofinanzierung kommen nur die Operationen in den unter Leader+ ausgewählten Gebieten in Betracht. Die Betreuungskosten hingegen können für sämtliche beteiligten Gebiete kofinanziert werden.
Arbeitet ein unter Leader+ ausgewähltes Gebiet nach den Bedingungen dieses Titels mit einem Gebiet in einem Land außerhalb der Gemeinschaft zusammen, dessen Struktur dem Leader-Konzept entspricht, so kommen die in dem Leader+-Fördergebiet getätigten Ausgaben für eine Kofinanzierung in Betracht." (1) ABl. C 139 vom 18.5.2000, S. 5.