Stellungnahme des Rates vom 9. März 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2004 bis 2007 Amtsblatt Nr. C 068 vom 18/03/2004 S. 0004 - 0005 Stellungnahme des Rates vom 9. März 2004 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2004 bis 2007 (2004/C 68/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 9. März 2004 prüfte der Rat das aktualisierte belgische Stabilitätsprogramm von 2003 für den Zeitraum 2004 bis 2007. Das aktualisierte Programm entspricht weitgehend den Anforderungen des überarbeiteten "Verhaltenskodex" betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Die haushaltspolitische Strategie der belgischen Behörden zielt weiterhin darauf ab: i) die Ziele des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, d. h. einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt, zu erreichen; ii) mittel- bis langfristig einen stetigen Abbau der Schuldenquote zu gewährleisten; iii) die Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit der Erhaltung einer gesunden öffentlichen Finanzlage zu fördern.
Die Programmfortschreibung schätzt das BIP-Wachstum im Jahr 2003 auf 0,9 %. Damit liegt das BIP-Wachstum im dritten Jahr in Folge unter 1 %. Für die folgenden Jahre gehen die Projektionen der Programmfortschreibung davon aus, dass die BIP-Wachstumsrate in 2004 auf 1,8 % und in 2005 auf 2,8 % steigen wird. Für 2006-2007 wird mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 2,3 % gerechnet. Das Beschäftigungswachstum soll sich von - 0,1 % in 2003 auf 0,7 % in 2004 und auf durchschnittlich 0,8 % im Zeitraum 2005-2007 beschleunigen. Die HVPI-Inflation soll während des Zeitraums 2004-2007 stabil bei 1,4 % liegen.
Auf Grundlage der momentan verfügbaren Informationen erscheint das der Programmfortschreibung zugrunde gelegte makroökonomische Szenario realistisch, wenn auch möglicherweise optimistisch in Bezug auf das Jahr 2005, für das in der Programmfortschreibung ein BIP-Wachstum von 2,8 % prognostiziert wird, das damit einem halben Prozentpunkt über der Herbstvorausschätzung 2003 der Kommission liegt. Trotz der Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit weist der gesamtstaatliche Haushalt nach der Programmfortschreibung im Jahr 2003 einen Überschuss von 0,2 % des BIP auf (eine neuere Schätzung deutet auf einen Überschuss von 0,3 % des BIP hin).
Allerdings wird dieses Ergebnis durch den positiven Nettoeffekt einmaliger Maßnahmen in Höhe von 1,2 % des BIP beeinflusst, insbesondere durch eine Transaktion mit der sich hauptsächlich in öffentlicher Hand befindlichen Telekommunikationsgesellschaft Belgacom. Das Ziel eines 2004 ausgeglichenen Haushalts basiert auf einmaligen Maßnahmen im Umfang von 0,7 % des BIP, darunter Einnahmen in Höhe von 0,3 % des BIP aufgrund einer Operation zur Legalisierung steuerpflichtiger Guthaben. Für den Zeitraum 2005-2006 rechnen die Behörden weiterhin mit einem ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt und 2007 mit einem kleinen Überschuss in Höhe von 0,3 % des BIP.
Im Zusammenhang mit einem projizierten Rückgang der Zinszahlungen sinkt der Primärüberschuss von 5,6 % des BIP im Jahr 2003 auf 4,8 % des BIP in 2005 und stabilisiert sich anschließend. Aufgrund von Kommissionsberechnungen nach der gemeinsam vereinbarten Methodik ergibt sich konjunkturbereinigt auf Basis der Programmdaten ein Haushaltsüberschuss von 0,8 % des BIP im Jahr 2003, ein ausgeglichener Haushalt im Zeitraum 2004-2006 und ein geringer Überschuss in 2007. Nach Herausrechnung einmaliger Maßnahmen weisen die konjunkturbereinigten Daten eine Verbesserung des Haushaltssaldos von einem Defizit in Höhe von 0,4 % des BIP in 2003 auf einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 0,3 % des BIP in 2007 aus.
Unter plausiblen makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen wird während der gesamten Programmlaufzeit ein nahezu ausgeglichener oder einen Überschuss aufweisender Haushalt weiterhin gegeben sein. Dies würde auch eine ausreichende Sicherheitsmarge schaffen, so dass der Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird. Der öffentliche Schuldenstand wurde kontinuierlich von einem Allzeithoch von 138 % des BIP im Jahr 1993 auf knapp über 100 % in 2003 zurückgeführt und soll 2007 auf 87 % fallen. Die in der Programmfortschreibung dargelegte haushaltspolitische Strategie steht mit einer verbesserten Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Einklang.
Allerdings ist Belgien angesichts der noch stets hohen Schuldenquote aufgrund der Folgen der Bevölkerungsalterung weiterhin der Gefahr langfristiger Ungleichgewichte, insbesondere, was die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung betrifft, ausgesetzt. Der außerordentlich hohe Schuldenstand verdient besondere Aufmerksamkeit, und es ist notwendig, in den nächsten 10 bis 15 Jahren wie geplant hohe Primärüberschüsse zu erzielen, um Belgien auf einem nachhaltigen Pfad zu halten. Außerdem sollte entsprechend den Grundzügen der Wirtschaftspolitik die bestehende Strategie der Regierung, die darauf abzielt, die Schulden zu reduzieren, die Erwerbsbeteiligung zu steigern, das tatsächliche Ruhestandsalter zu erhöhen, die Finanzierung der Alterungsfonds weiter voranzutreiben und die Reform der Pensionssysteme weiterzuverfolgen, verstärkt werden, um die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu bewältigen.
Die in dem aktualisierten Programm dargelegte Wirtschaftspolitik stimmt mit den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, insbesondere mit den Empfehlungen betreffend die Haushaltspolitik, teilweise überein. Das Programm enthält zwar die erneuerte Zusage, zusätzliche Einnahmen aus einem unerwartet hohen Wachstum prioritär zur Verbesserung der Haushaltssituation einzusetzen, doch liefert das aktualisierte Programm keine Informationen darüber, wie die belgischen Behörden die Empfehlung, den realen Primärausgabenanstieg auf der Ebene I (Föderalregierung und soziale Sicherheit) auf 1,5 % zu begrenzen, erfuellen wollen.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.