2004/619/EG: Beschluss des Rates vom 11. August 2004 zur Änderung der gemeinschaftlichen Einfuhrregelung für Reis
Text
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Article 1
Der Zollsatz für geschälten Reis (KN-Code 100620) beträgt 65 EUR/t. Der Zollsatz für geschliffenen Reis (KN-Code 100630) beträgt 175 EUR/t.
Article 2
Sofern zur vollständigen Durchführung des vorliegenden Beschlusses ab dem 1. September 2004 notwendig, kann die Kommission in Übereinstimmung mit dem Verfahren gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses von der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 bis zur Änderung dieser Verordnung, spätestens aber bis zum 30. Juni 2005, abweichen.
Article 3
1 Die Kommission wird von dem mit Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide eingerichteten Verwaltungsausschuss für Getreide unterstützt.
2 Bei Bezugnahme auf diesen Absatz kommen die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG zur Anwendung. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Zeitraum beträgt einen Monat.
3 Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
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