2004/706/EG: Beschluss der Kommission vom 15. Oktober 2004 zur Einsetzung eines Europäischen Corporate-Governance-Forums
Text
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Article 1
Es wird eine Expertengruppe für Corporate Governance in der Gemeinschaft unter der Bezeichnung „Europäisches Corporate-Governance-Forum“ (im Folgenden als „Forum“ bezeichnet) eingesetzt.
Article 2
Aufgabe des Forums ist es, im Lichte der Entwicklung der Corporate Governance-Praxis in den Mitgliedstaaten die Annäherung nationaler Corporate-Governance-Kodizes zu fördern und die Kommission auf deren Ersuchen hin oder auf eigene Intitiative zu Fragen der Corporate-Governance-Politik strategisch zu beraten.
Article 3
Das Forum setzt sich aus höchstens achtzehn Mitgliedern zusammen, die über auf europäischer Ebene anerkannte Berufserfahrung und Fachkenntnisse im Hinblick auf Corporate Governance verfügen. Die Mitglieder des Forums werden von der Kommission ernannt. Die Liste der Mitglieder befindet sich im Annex zu diesem Beschluss. Die Kommission ist in den Sitzungen des Forums vertreten und benennt einen hochrangigen Vertreter, der an dessen Beratungen teilnimmt. Den Vorsitz des Forums führt ein Vertreter der Kommission.
Article 4
Die Amtszeit der Mitglieder des Forums beträgt drei Jahre. Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder des Forums bis zur Ernennung ihrer Nachfolger oder ihrer Wiederernennung im Amt. Im Falle des freiwilligen Ausscheidens oder des Ablebens eines Mitglieds des Forums vor Ablauf der Amtszeit ernennt die Kommission ein neues Mitglied des Forums entsprechend Artikel 3.
Article 5
Die Liste der Mitglieder wird zur Information von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 6
Das Forum kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen einladen. Das Forum kann Arbeitsgruppen einsetzen.
Article 7
Das Forum legt der Kommission einen Jahresbericht vor.
Article 8
Das Forum gibt sich eine Geschäftsordnung. Das Sekretariat des Forums wird von der Kommission gestellt.
Article 9
Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Beobachtern und Experten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Forums entstehen, werden von der Kommission nach den innerhalb der Kommission geltenden Bestimmungen erstattet. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit wird keine Vergütung gezahlt.
Article 10
Das Forum nimmt seine Tätigkeit am 18. Oktober 2004 auf.
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