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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 02/02/2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3350 - NORSK HYDRO / WINGAS / HYDROWINGAS JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32004M3350
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2004-02-02
In force since
2004-02-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/37.978 — Methylglucamin (gemäß Artikel 15 der Entscheidung 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren — ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 036 vom 10/02/2004 S. 0007 - 0007 Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/37.978 - Methylglucamin (gemäß Artikel 15 der Entscheidung 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren - ABl.

L 162 vom 19.6.2001, S. 21) (2004/C 36/07) (Text von Bedeutung für den EWR) Im Verlauf der mündlichen und schriftlichen Verfahren wurden von den Parteien keine Schwierigkeiten betreffend das rechtliche Gehör aufgeworfen. Nach den schriftlichen Antworten der Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte und den Ergebnissen der Anhörung hat die Generaldirektion für Wettbewerb beschlossen, das Ende der Zuwiderhandlung auf den 31. Dezember 1999 festzusetzen, da diese nur bis zu jenem Datum eindeutig bewiesen ist, während in der Mitteilung der Beschwerdepunkte der September des Jahres 2000 als Datum genannt ist.

Dies wird bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigt werden. Der Entwurf der endgültigen Entscheidung enthält keine Beschwerdepunkte, zu denen sich die Unternehmen nicht hätten äußern können. Brüssel, 19. November 2002 Serge Durande

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