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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 930/2004 des Rates vom 1. Mai 2004 über eine befristete Ausnahmeregelung für die Abfassung von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union in maltesischer Sprache

CELEX
32004R0930
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2004-05-01
In force since
2004-05-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von der Verordnung Nr. 1 sind die Organe der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2004 für einen Zeitraum von drei Jahren von der Verpflichtung entbunden, alle Rechtsakte in maltesischer Sprache abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Dieser Artikel gilt nicht für Verordnungen, die gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen werden.

Article 2

Spätestens 30 Monate nach ihrer Annahme überprüft der Rat die Funktionsweise dieser Verordnung und entscheidet, ob ihre Geltungsdauer um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Article 3

Nach Ablauf der Übergangszeit werden alle Rechtsakte, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in maltesischer Sprache veröffentlicht sind, auch in dieser Sprache veröffentlicht.

Article 4

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Relations

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