Verordnung (EG) Nr. 1288/2004 der Kommission vom 14. Juli 2004 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines Zusatzstoffes, der bereits zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen ist(Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die in Anhang I aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Farbstoffe, einschließlich Pigmente“ und „Mikroorganismen“ werden zur Verwendung als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen unbefristet zugelassen.
Article 2
Die zur Gruppe der „Mikroorganismen“ gehörende Zubereitung gemäß Anhang II wird zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im genannten Anhang festgelegten Bedingungen vorläufig zugelassen.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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