Verordnung (EG) Nr. 2256/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates in Bezug auf gemeinschaftliche Zollkontingente für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten, Malta und Zypern und in Bezug auf Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Malta und in Zypern
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Article 1 Zollzugeständnisse im Rahmen gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen
Für die in den Anhängen I bis IX aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon, Israel, Westjordanland und Gazastreifen und der Türkei, die in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, werden entsprechend den in dieser Verordnung festgesetzten Zeiträumen und Vorschriften die Einfuhrzollsätze im Rahmen gemeinschaftlicher Zollkontingente und Referenzmengen ausgesetzt oder ermäßigt.“
Article 2
Die Mengen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 seit dem Beginn der Zeiträume für die Kontingente, die am 1. Mai 2004 innerhalb der laufenden Nummern 09.1707, 09.1710, 09.1711, 09.1719, 09.1721 und 09.1772 noch offen sind, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung berücksichtigt und auf die Zollkontingente angerechnet, die in Anhang IV der durch diese Verordnung geänderten Verordnung (EG) Nr. 747/2001 aufgeführt werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.
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