2005/37/EG: Beschluss der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen
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Article 1
Das Europäisches technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) wird bei der Europäischen Kommission in Brüssel, angeschlossen an OLAF, eingerichtet.
Article 2
Das ETSC analysiert und klassifiziert sämtliche neuen Falschmünzen, gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001. Es trägt zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms der Gemeinschaft „Perikles“ gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2001/923/EG bei. Es unterstützte die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) der Mitgliedstaaten und die Polizeibehörden; es arbeitet zudem mit den zuständigen Einrichtungen in Hinblick auf die Analyse von falschen Euromünzen und den Schutz zu verstärken.
Article 3
Die Errichtung des ETSC erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Zur Analyse der Münzen kann die Kommission Mitglieder ihres Personals zur französischen Münze in Paris abordnen, um die dortige Ausrüstung zu benutzen; um seinen Aufgaben nachzukommen, nimmt das ETSC Rückgriff auf das Personal und Material des französischen Münzanalysezentrums (MAZ) sowie auf das Labor der Pariser Münze in Pessac. Die französischen Behörden stellen das erforderliche Personal und Material vorrangig dem ETSC zur Verfügung; in Übereinstimmung mit den geltenden Finanzvorschriften wird der auf die Aufgaben des ETSC entfallende Teil der Ausgaben dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften angelastet. Während Frankreich das Personal, die Räumlichkeiten und das Material zur Verfügung stellt und für dessen bzw. deren Unterhalt aufkommt, werden die Bezüge der von der Kommission eingestellten Bediensteten, die Reisekosten und kleinere laufende Kosten aus dem Gemeinschaftshaushalt bezahlt. OLAF ist beauftragt, zusammen mit der französischen Münze in Paris, die Modalitäten der Verwaltung festzulegen.
Article 4
Die Kommission koordiniert die erforderlichen Aktivitäten zum Schutz der Euromünzen gegen Fälschung durch regelmäßige Treffen von Falschmünzexperten. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss, die Europäische Zentralbank, Europol, sowie die nationalen zuständigen Behörden werden regelmäßig über die Aktivitäten des ETSC und die Situation der Falschmünzerei informiert.
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