2005/164/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. September 2004 über die staatliche Beihilfe, die Belgien dem Unternehmen Stora Enso Langerbrugge gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3351) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 25900000 EUR und einer veranschlagten Grundsteuerbefreiung von 9 Mio. EUR, die Belgien zugunsten der N.V. Stora Enso Langerbrugge gewähren will, ist bis zu einem Betrag von 23521600 EUR mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Die Gewährung dieser Beihilfe in Höhe von 23521600 EUR wird somit genehmigt. Der Restbetrag der Beihilfe ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und darf daher nicht gewährt werden.
Article 2
Belgien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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