2005/313/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 2004 über die Beihilfe, die Italien zur Behebung der Krise des Pfirsichanbaus in der Region Piemont durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 473)
Text
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Article 1
Die Beihilfe in Höhe von 108752 EUR, die Italien zur Behebung der Krise im Pfirsich- und Nektarinenanbau in der Region Piemont durchführen will, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Aus diesem Grund darf die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Article 2
Der Mitgliedstaat teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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