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Seqlense EUR-Lex

2005/425/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juni 2005 über die Gewährung eines zusätzlichen Tages außerhalb des Hafens an Dänemark und das Vereinigte Königreich gemäß Anhang IVa der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1657)

CELEX
32005D0425
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-06-06
In force since
2005-06-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für Schiffe aus Dänemark und dem Vereinigten Königreich, die Grundschleppnetze, Wadennetze oder ähnliche Zugnetze einer Maschenöffnung von 120 mm und mehr, Baumkurren ausgenommen, mitführen, wird ein zusätzlicher Tag zu den in Anhang IVa Nummer 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 genannten Tage gewährt.

Article 2

Ein Schiff, dem ein zusätzlicher Tag gemäß Artikel 1 zugewiesen wird, darf diesen nicht auf ein anderes Schiff übertragen, es sei denn a) das betreffende Schiff verwendet zu jeder Zeit Fanggerät einer Maschenöffnung von 120 mm und mehr b) die Bestimmungen in Nummer 10 des Anhangs IVa der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 sind erfüllt.

Article 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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