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Seqlense EUR-Lex

2005/487/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2005 über die Nichtaufnahme von Triazamat in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1960) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005D0487
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-07-04
In force since
2005-07-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Triazamat wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass 1. die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die Triazamat enthalten, bis zum 4. Januar 2006 widerrufen werden; 2. ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Zulassungen für Triazamat enthaltende Pflanzenschutzmittel weder erteilt noch erneuert werden.

Article 3

Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG für die Beseitigung, die Lagerung, den Absatz und die Verwendung bestehender Lagervorräte eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und spätestens am 4. Januar 2007 ablaufen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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