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Seqlense EUR-Lex

2005/614/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juli 2005 über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005D0614
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2005-07-18
In force since
2005-07-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

1 (1) Die Gemeinschaft wendet die Regelung Nr. 94 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall an.

2 (2) Die Gemeinschaft wendet die Regelung Nr. 95 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall an.

3 (3) Der Wortlaut der Regelungen ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die Regelung Nr. 94 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und die Regelung Nr. 95 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall werden in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert.

Article 3

Die Kommission notifiziert diesen Beschluss dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.

Relations

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