Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. April 2005 über die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 49, nach Stellungnahme der Kommission , nach Zustimmung des Europäischen Parlaments , in der Erwägung, dass die Republik Bulgarien und Rumänien beantragt haben, Mitglieder der Europäischen Union zu werden — BESCHLIESST: diesen Aufnahmeanträgen stattzugeben, wobei die Aufnahmebedingungen und die infolge der Aufnahme erforderlichen Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, Gegenstand eines Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten, der Republik Bulgarien und Rumänien sind.
Geschehen zu Luxemburg am 25. April 2005 . Im Namen des Rates Der Präsident J. Asselborn