2005/652/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die staatliche Beihilfe C 38/03, die Spanien gewährt hat (weitere Umstrukturierungsbeihilfe für staatseigene spanische Werften) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3918) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 556,1 Mio. EUR, die Spanien zugunsten von IZAR gewährt hat, ist gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
Article 2
1 Spanien ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannte, rechtswidrig zur Verfügung gestellte Beihilfe von IZAR zurückzufordern.
2 Die Rückforderung erfolgt unverzüglich nach den nationalen Verfahren, sofern diese die sofortige, tatsächliche Vollstreckung der Entscheidung ermöglichen. Die zurückzufordernde Beihilfe umfasst Zinsen von dem Zeitpunkt an, ab dem die rechtswidrige Beihilfe dem Empfänger zur Verfügung stand, bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung. Die Zinsen werden auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes für den gesamten Zeitraum berechnet.
Article 3
Spanien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Es verwendet dazu den Fragebogen, der dieser Entscheidung als Anhang beigefügt ist.
Article 4
Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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