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Seqlense EUR-Lex

2005/655/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. September 2004 zu der Beihilferegelung Italiens in Form von Steuergutschriften für Investitionen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2638) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32005D0655
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2004-09-08
In force since
2005-09-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die von Italien entgegen Artikel 88 Absatz 3 EGV unrechtmäßig in Kraft gesetzte Beihilferegelung zur Einführung von Steuergutschriften für Investitionen ist mit dem Gemeinsamen Markt nicht zu vereinbaren.

2 Die italienischen Behörden haben diese Regelung ab dem Datum des Erlasses dieser Entscheidung aufzuheben, sofern sie weiterhin Wirkungen zeitigen sollte, und von jeglichen Auszahlungen im Rahmen dieser Beihilfe abzusehen.

Article 2

Sollten bereits Beihilfen auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt worden sein, hat Italien die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um von den Begünstigten die empfangenen Beträge zurückzufordern. Die Rückforderung hat unverzüglich gemäß den Vorschriften des italienischen Rechtes zu erfolgen, sofern diese die wirksame und unverzügliche Ausführung dieser Entscheidung gewährleisten. Für die zurückzufordernden Beträge werden Zinsen ab dem Datum ihrer Bereitstellung an den Begünstigten bis zum Zeitpunkt ihrer Rückforderung fällig. Die Zinssätze werden gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission berechnet.

Article 3

Innerhalb zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung haben die italienischen Behörden der Kommission mitzuteilen, welche Vorkehrungen sie zu deren Durchführung getroffen haben, und eingehend die Maßnahmen zur Aufhebung der unvereinbaren Regelung darzulegen sowie die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Relations

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