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Seqlense EUR-Lex

2005/723/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 2005 über die Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und bestimmten TSE sowie zur Verhütung von Zoonosen, die im Jahr 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht kommen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3922)

CELEX
32005D0723
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2005-10-14
In force since
2005-10-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die in Anhang I aufgelisteten Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen kommen im Jahr 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

2 Kofinanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die einzelnen Programme gemäß Absatz 1 sind in Anhang I festgesetzt.

Article 2

1 Die in Anhang II aufgelisteten Programme zur Verhütung von Zoonosen kommen 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

2 Kofinanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die einzelnen Programme gemäß Absatz 1 sind in Anhang II festgesetzt.

Article 3

1 Die in Anhang III aufgelisteten Programme zur Überwachung von TSE (BSE und Scrapie) kommen 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

2 Kofinanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die einzelnen Programme gemäß Absatz 1 sind in Anhang III festgesetzt.

Article 4

1 Die in Anhang IV aufgelisteten Programme zur Tilgung von BSE kommen 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

2 Kofinanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die einzelnen Programme gemäß Absatz 1 sind in Anhang IV festgesetzt.

Article 5

1 Die in Anhang V aufgelisteten Programme zur Tilgung von Scrapie kommen 2006 für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Betracht.

2 Kofinanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die einzelnen Programme gemäß Absatz 1 sind in Anhang V festgesetzt.

Article 6

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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