Beschluss 2005/806/GASP des Rates vom 21. November 2005 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Text
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Article 1
1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschnitt II der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP beläuft sich für den Zeitraum vom 29. Januar bis 28. Juli 2006 auf 2200000 EUR.
2 Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, werden nach den für den Haushaltsplan geltenden Verfahren und Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft verwaltet, wobei eine etwaige Vorfinanzierung allerdings nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt. Drittstaatsangehörigen ist die Angebotsabgabe gestattet.
Article 2
Der Rat beurteilt bis spätestens 30. Juni 2006, ob die EU-Unterstützungsaktion fortgesetzt werden sollte.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Ausgaben können ab dem 29. Januar 2006 getätigt werden.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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