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Seqlense EUR-Lex

2005/937/EG: Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005  bis zum 17. Januar 2011

CELEX
32005D0937
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2005-12-08
In force since
2005-12-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels und der Wortlaut des Protokolls sind diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger: Spanien: Frankreich: Italien: 22 Schiffe, 17 Schiffe, 1 Schiff; — Oberflächen-Langleinenfischer: Spanien: Frankreich: Portugal: 2 Schiffe, 5 Schiffe, 5 Schiffe. Falls die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht ausschöpfen, kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Relations

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