Empfehlung der Kommission vom 28. Dezember 2004 in Ergänzung zur Empfehlung 96/129/EG zum Europäischen FeuerwaffenpassText von Bedeutung für den EWR
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Article 1
Die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik führen den Europäischen Feuerwaffenpass gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung ein.
Article 2
Die übrigen Mitgliedstaaten, die den Europäischen Feuerwaffenpass bereits gemäß dem Muster im Anhang zur Empfehlung 96/129/EG ausstellen, führen den Pass gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung schrittweise bis zur Erschöpfung der alten Bestände, spätestens aber am 1. Mai 2006 ein.
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