Verordnung (EG, Euratom) Nr. 23/2005 des Rates vom 20. Dezember 2004 zur Anpassung des Satzes des Beitrages zur Versorgung der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und zur Anpassung des für Übertragungen zwischen dem Versorgungssystem der Gemeinschaften und nationalen Versorgungssystemen benutzen Zinssatzes mit Wirkung vom 1. Januar 2005
Text
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Article 1
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der in Artikel 83 Absatz 2 des Statuts vorgesehene Beitragssatz auf 9,75 % festgesetzt.
Article 2
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wird der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten genannte Zinssatz auf 3,9 % festgesetzt..
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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