Verordnung (EG) Nr. 1095/2005 des Rates vom 12. Juli 2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in Vietnam und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1524/2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China
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Article 1
1 Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die den KN-Codes ex87120010 (TARIC-Code 8712001090), 87120030 und ex87120080 (TARIC-Code 8712008090) zugewiesen werden, mit Ursprung in Vietnam wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
2 Für die Waren, die die nachstehend genannten Unternehmen herstellen, gelten folgende Zollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: LandUnternehmenAntidumpingzollTARIC-ZusatzcodeVietnamAlways Co., Ltd., Tan Thuan Export processing Zone, District 7, Ho-Tschi-Minh-Stadt, Vietnam15,8 %A667Alle übrigen Unternehmen34,5 %A999
3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
Article 1
1 Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die den KN-Codes ex87120010 (TARIC-Code 8712001090), 87120030 und ex87120080 (TARIC-Code 8712008090) zugewiesen werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
2 Der Zollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt, beträgt 48,5 %.“
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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