2006/249/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. April 2004 über die staatliche Beihilfe, die Italien den in der Vermarktung von Rindfleisch tätigen Unternehmen in der Provinz Brescia gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1377)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Italien einigen in der Vermarktung von Rindfleisch tätigen Unternehmen in der Provinz Brescia gewähren will, ist mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c vereinbar. Die Durchführung der Beihilfe wird daher genehmigt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Italien gerichtet.
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