2006/250/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über die Beihilferegelung Eigenkapitalfonds die das Vereinigte Königreich durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1144) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die das Vereinigte Königreich durchführen will, ist gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Die Durchführung dieser Beihilfe wird daher genehmigt.
Article 2
Das Vereinigte Königreich hat einen Jahresbericht über die Durchführung der Beihilfe vorzulegen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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