2006/262/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. September 2005 über die staatliche Beihilfe Nr. C 5/2004 (ex N 609/2003), die Deutschland zugunsten von Kronoply gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3497) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 3936947 EUR, die Deutschland gemäß der Anmeldung N609/2003 zugunsten der Kronoply GmbH zu gewähren beabsichtigt, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Aus diesem Grunde darf die Beihilfe nicht gewährt werden.
Article 2
Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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