2006/516/EG: Beschluss des Rates vom 27. Juni 2006 über die Annahme des Protokolls Bodenschutz , des Protokolls Energie und des Protokolls Tourismus der Alpenkonvention im Namen der Europäischen Gemeinschaft - Erklärungen
Text
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Article 1
Das Protokoll „Bodenschutz“ , das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, unterzeichnet am 7. November 1991 in Salzburg, werden im Namen der Europäischen Gemeinschaft angenommen.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, das Instrument der Annahme des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention bei der Republik Österreich im Einklang mit Artikel 27 des Bodenschutzprotokolls, Artikel 21 des Energieprotokolls und Artikel 28 des Tourismusprotokolls, im Namen der Gemeinschaft zu hinterlegen. Zur gleichen Zeit hinterlegt(en) die benannte(n) Person(en) die Erklärungen zu den Protokollen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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