2006/620/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe, die Italien, Region Sizilien, zugunsten des Agrarsektors gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1633)
Text
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Article 1
Die staatlichen Beihilfen, die in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 27/2000 der Region Sizilien vom 23.12.2000 vorgesehen sind und die Italien zu Gunsten der Unternehmen gewähren möchte, die im Bereich der Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung von Agrarerzeugnissen gemäß Anlage I EG-Vertrag tätig sind, um sie für die durch den Streik der Fuhrunternehmer und durch die Straßenblockaden in Sizilien vom 30. September bis 8. Oktober 2000 verursachten Nachteile zu entschädigen, sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar Aus diesem Grunde darf diese Beihilfe nicht gewährt werden.
Article 2
Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Italien gerichtet.
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